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Beurkundung eines Sterbefalls

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

Zuständig ist:
Für die Beurkundung im Sterberegister ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Kontakt

Sterbefälle
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: sterbefaelle@oberhausen.de

Gebühren

Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde 10,00 EUR.
Zweites und jedes weitere Stück dieser Urkunden, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, die Hälfte der vorgenannten Gebühr.

Unterlagen

Je nach Familienstand der Verstorbenen sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen.
Falls Bestattungsunternehmen beauftragt sind, haben diese grundsätzlich in ihrem Leistungsservice vorgesehen, für eine ordnungsgemäße Sterbefallbeurkundung zu sorgen.

Beurkundung eines Sterbefalls

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

Zuständig ist:
Für die Beurkundung im Sterberegister ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Je nach Familienstand der Verstorbenen sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen.
Falls Bestattungsunternehmen beauftragt sind, haben diese grundsätzlich in ihrem Leistungsservice vorgesehen, für eine ordnungsgemäße Sterbefallbeurkundung zu sorgen.

Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde 10,00 EUR.
Zweites und jedes weitere Stück dieser Urkunden, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, die Hälfte der vorgenannten Gebühr.

Sterbefallbeurkundung, Sterbeurkunde https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22759/show
Sterbefälle
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Fax 0208 825-2723