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Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber
Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen für Asylbewerber/-innen, geduldete Ausländer/-innen und Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtlinge zur Sicherstellung ihres Existenzminimums während ihres Aufenthaltes in Deutschland.
Leistungen für Asylbewerber/-innen
Antragsannahme, Prüfung und Bereitstellung von existenzsichernden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Ernährung, Unterkunft und Gesundheitsversorgung)
Kontakt
Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber/innnenEssener Str. 53,
46047 Oberhausen
E-Mail: asyl@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Web
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Unterlagen
- Personaldokumente
- Ausweis
- Pass
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen für Asylbewerber/-innen, geduldete Ausländer/-innen und Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtlinge zur Sicherstellung ihres Existenzminimums während ihres Aufenthaltes in Deutschland.
Leistungen für Asylbewerber/-innen
Antragsannahme, Prüfung und Bereitstellung von existenzsichernden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Ernährung, Unterkunft und Gesundheitsversorgung)
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Herr
Marcel
Tersteegen
Fachbereichsleitung
Erdgeschoss
Frau
Knopf
Arbeitsgruppenleitung
Herr
Brückmann
Sachbearbeitung
Herr
Giotis
stellvertretende Arbeitsgruppenleitung
Erdgeschoss
Herr
Günzel
Sachbearbeitung
Frau
Holtus
Sachbearbeitung
Herr
Plein
Sachbearbeitung
Frau
Schmidt
Sachbearbeitung
Herr
Schöffing
Sachbearbeitung
Herr
Bremer
Herr
Kaplan
Sachbearbeitung
Frau
Kiriakidou
Sachbearbeitung
Frau
Wittenbrock
Sachbearbeitung