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Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber
Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen für Asylbewerber/-innen, geduldete Ausländer/-innen und Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtlinge zur Sicherstellung ihres Existenzminimums während ihres Aufenthaltes in Deutschland.
Leistungen für Asylbewerber/-innen
Antragsannahme, Prüfung und Bereitstellung von existenzsichernden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Ernährung, Unterkunft und Gesundheitsversorgung)
Kontakt
Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber/innnenEssener Str. 53,
46047 Oberhausen
E-Mail: asyl@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
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