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Wirtschaftliche Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber

Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen für Asylbewerber/-innen, geduldete Ausländer/-innen und Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtlinge zur Sicherstellung ihres Existenzminimums während ihres Aufenthaltes in Deutschland.

Leistungen für Asylbewerber/-innen

Antragsannahme, Prüfung und Bereitstellung von existenzsichernden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Ernährung, Unterkunft und Gesundheitsversorgung)