BIS: Templatebasierte Anzeige
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Am 1. Januar 2017 ist die AnFöVO in Kraft getreten – die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“.
Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen (im Wege der Kostenerstattung). Ihnen steht hierfür ein bestimmtes monatliches Budget zur Verfügung – ab dem 1. Januar 2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro sowie eine bis zu 40%ige Umwidmungsmöglichkeit ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs.
Weitere Infos über
- Unterstützungsangebote im Alltag
- Voraussetzungen zur Antragstellung
- Zuständigkeit für die Anerkennung
sowie weitere Erläuterungen und weiterführende Links entnehmen Sie bitte dem Download: Informationen zur Unterstützung im Alltag
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Ansprechpartner/innen
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie hier ein neues Bürgerkonto.
Gebühren
Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.
Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer des Vorgangs.
Grundlage ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Nr. 1.3)
Unterlagen
- Leistungskonzept,
- Qualitätssicherungskonzept,
- Nachweis über die erforderlichen Qualifikationen,
- Führungszeugnis Beleg-Art O, P, OE,
- Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft;
- Nachweis über die Zulassung als Pflegedienst,
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Am 1. Januar 2017 ist die AnFöVO in Kraft getreten – die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“.
Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen (im Wege der Kostenerstattung). Ihnen steht hierfür ein bestimmtes monatliches Budget zur Verfügung – ab dem 1. Januar 2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro sowie eine bis zu 40%ige Umwidmungsmöglichkeit ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs.
Weitere Infos über
- Unterstützungsangebote im Alltag
- Voraussetzungen zur Antragstellung
- Zuständigkeit für die Anerkennung
sowie weitere Erläuterungen und weiterführende Links entnehmen Sie bitte dem Download: Informationen zur Unterstützung im Alltag
- Leistungskonzept,
- Qualitätssicherungskonzept,
- Nachweis über die erforderlichen Qualifikationen,
- Führungszeugnis Beleg-Art O, P, OE,
- Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft;
- Nachweis über die Zulassung als Pflegedienst,
Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer des Vorgangs.
Grundlage ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Nr. 1.3) Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Versorgungstruktur in Nordrhein-Westfalen, Anerkennungs- und Förderungsverordnung AnFöVO, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22845/show
Frau
Stefani
Lücke
Sachbearbeitung
205
Frau
Stefani
Lücke
Sachbearbeitung
205