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Wohnberechtigungsbescheinigung
Die Wohnberechtigungsbescheinigung berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Die Erlaubnis kann allgemein ausgestellt werden (berechtigt zu Bezug einer Sozialwohnung in ganz NRW) oder gezielt (berechtigt zum Bezug einer bestimmten Sozialwohnung in Oberhausen). Ob eine Wohnberechtigungsbescheinigung ausgestellt werden kann, hängt vom Einkommen des antragsstellenden Haushaltes ab.
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Gebühren
Für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem II und XII Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) kostenfrei!
sonst: 20,00 EUR
Unterlagen
- Antragsformular (siehe Dokumente!)
- Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder (ggfls. Verdienstbescheinigung)
- Zuweisugsanschreiben des Vermieters (formlos schriftlich bei gezielter Wohnberechtigungsbescheinigung)