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Wohnberechtigungsbescheinigung

Die Wohnberechtigungsbescheinigung berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Die Erlaubnis kann allgemein ausgestellt werden (berechtigt zu Bezug einer Sozialwohnung in ganz NRW) oder gezielt (berechtigt zum Bezug einer bestimmten  Sozialwohnung in Oberhausen). Ob eine Wohnberechtigungsbescheinigung ausgestellt werden kann, hängt vom Einkommen des antragsstellenden Haushaltes ab.

Kontakt

Wohnungsbelegung
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: wohnungsbelegung@oberhausen.de
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Gebühren

Für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem II und XII Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) kostenfrei!

sonst: 20,00 EUR

Unterlagen

  • Antragsformular (siehe Dokumente!)
  • Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder (ggfls. Verdienstbescheinigung)
  • Zuweisugsanschreiben des Vermieters (formlos schriftlich bei gezielter Wohnberechtigungsbescheinigung)