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Führungszeugnis
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen:
- Für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen, da das Führungszeugnis direkt dahin gesandt wird.
- erweitertes Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Die Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Direkt zum Onlineantrag
Bei Onlinebeantragung wird die eingeschaltete Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises benötigt. Sollten Sie Ihren Online PIN verlegt haben, können Sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de einen neuen beantragen.
Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit einer Wohnung registriert sind. Personen, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen das Führungszeugnis direktbeim Bundesamt für Justiz beantragen. Direkt zum Onlineantrag
Der Antrag ist in jedem Falle persönlich zu stellen. Sollte der Onlineantrag nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Direkt zur Terminvereinbarung
Den Antrag auf ein Führungszeugnis kann jeder stellen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch die gesetzlichen Vertreter das Führungszeugnis beantragen.
Achtung:
Weitere Beantragungsmöglichkeiten eines Führungszeugnisses über "Drittanbieter" sind ausgeschlossen. Es handelt sich lediglich um kostenpflichtige Angebote, die lediglich das Procedere der Beantragung beschreiben und eine analoge Gebühr von 13,00 EUR dafür erheben. Ein Führungszeugnis erhält der/die Antragsteller/in nicht.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
Ein Führungszeugnis kostet 13,00 EUR.
Die Gebühr ist mit der Antragstellung zu entrichten. Hinweise wann ein Führungszeugnis gebührenfrei ist finden Sie hier.
Unterlagen
Im Zuge der Antragstellung sind entweder:
- Personalausweis oder
- vorläufiger Personalausweis oder
- Reisepass oder
- vorläufiger Reisepass
vorzulegen.
Ausländische Mitbürger*innen haben sich über den Nationalpass i. V. mit dem Aufenthaltstitel auszuweisen.
Bei erweiterten Führungszeugnissen ist zwingend die Vorlage zur schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Die Angaben sind maschinell auszufüllen und mit dem Stempel und einer handschriftlichen Unterschrift der vorbezeichneten Stelle zu unterzeichnen. Handschriftlich durch den Antragsteller vorgelegte Aufforderungen können leider nicht akzeptiert werden.
Führungszeugnisse, die von einer Behörde benötigt werden sind durch entsprechende Aufforderungsschreiben nachzuweisen.
Bei Antragsteller*innen, die Transferleistungen im Sinne des SGB II oder SGB XII beziehen, ist ein aktueller Leistungsbescheid sowie das Aufforderungsschreiben vorzulegen.
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen:
- Für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen, da das Führungszeugnis direkt dahin gesandt wird.
- erweitertes Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Die Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Direkt zum Onlineantrag
Bei Onlinebeantragung wird die eingeschaltete Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises benötigt. Sollten Sie Ihren Online PIN verlegt haben, können Sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de einen neuen beantragen.
Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit einer Wohnung registriert sind. Personen, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen das Führungszeugnis direktbeim Bundesamt für Justiz beantragen. Direkt zum Onlineantrag
Der Antrag ist in jedem Falle persönlich zu stellen. Sollte der Onlineantrag nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Direkt zur Terminvereinbarung
Den Antrag auf ein Führungszeugnis kann jeder stellen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch die gesetzlichen Vertreter das Führungszeugnis beantragen.
Achtung:
Weitere Beantragungsmöglichkeiten eines Führungszeugnisses über "Drittanbieter" sind ausgeschlossen. Es handelt sich lediglich um kostenpflichtige Angebote, die lediglich das Procedere der Beantragung beschreiben und eine analoge Gebühr von 13,00 EUR dafür erheben. Ein Führungszeugnis erhält der/die Antragsteller/in nicht.
Im Zuge der Antragstellung sind entweder:
- Personalausweis oder
- vorläufiger Personalausweis oder
- Reisepass oder
- vorläufiger Reisepass
vorzulegen.
Ausländische Mitbürger*innen haben sich über den Nationalpass i. V. mit dem Aufenthaltstitel auszuweisen.
Bei erweiterten Führungszeugnissen ist zwingend die Vorlage zur schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Die Angaben sind maschinell auszufüllen und mit dem Stempel und einer handschriftlichen Unterschrift der vorbezeichneten Stelle zu unterzeichnen. Handschriftlich durch den Antragsteller vorgelegte Aufforderungen können leider nicht akzeptiert werden.
Führungszeugnisse, die von einer Behörde benötigt werden sind durch entsprechende Aufforderungsschreiben nachzuweisen.
Bei Antragsteller*innen, die Transferleistungen im Sinne des SGB II oder SGB XII beziehen, ist ein aktueller Leistungsbescheid sowie das Aufforderungsschreiben vorzulegen.
https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22981/show