BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Führungszeugnis
Jede Person ab 14 Jahren kann die Ausstellung eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister beantragen, das sogenannte „Führungszeugnis“.
Ein Führungszeugnis enthält den die eigene Person betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters, insbesondere über strafgerichtliche Verurteilungen; der gesamte Inhalt wird in § 32 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) aufgelistet.
Unterschieden werden Führungszeugnisse in mehrere Arten:
Ein Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. für den Arbeitgeber) wird an die Meldeanschrift der beantragenden Person gesendet.
Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält zusätzlich bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis) und wird direkt an die entsprechende Behörde gesendet. Auf Verlangen kann vor der Zustellung Einsicht in das Führungszeugnis beim zuständigen Amtsgericht gewährt werden.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird regelmäßig benötigt, wenn eine Person im Kinder- und Jugendbereich tätig werden möchte (z.B. an einer Schule oder in einem Sportverein). Hierzu ist im Rahmen der Beantragung eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, welche das erweiterte Führungszeunigs verlangt. Es muss aus dieser Aufforderung hervorgehen, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 BZRG vorliegen.
Ein Antrag kann auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz oder persönlich bei einer der drei Bürgerservicestellen gestellt werden.
Für die Beantragung eines Führungszeugnisses bei einer der drei Bürgerservicestellen buchen Sie bitte vorab einen Termin im Internet unter „termine.oberhausen.de“ oder per Telefon unter der Nummer „+49 (0) 208 825 1“.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Eltern können den Antrag für ihre minderjährigen Kinder stellen.
Personen ab 18 Jahren müssen den Antrag persönlich stellen.
Es ist grundsätzlich möglich, einen Antrag schriftlich zu stellen, sofern die Unterschrift auf dem Antrag amtlich oder öffentlich (z.B. durch einen Notar) beglaubigt wurde.
Eine Beantragung mit Vollmacht ist in allen Fällen ausgeschlossen.
Die Lieferzeit beträgt gewöhnlich eine bis zwei Wochen.
Wer Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) ist, erhält automatisch ein „Europäisches Führungszeugnis“. Hier kann sich die Lieferzeit um zwei bis drei Wochen verzögern.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Voraussetzungen
- Termin
Internet: termine.oberhausen.de
Telefon: +49 (0) 208 825 1
Erinnerung:
Die Antragstellung ist im Internet möglich. (siehe Informationstext)
Gebühren
- 13 €
Gebührenbefreiung
- für Ehrenämter
- für Freiwilligendienste
- für Vollzeitpflegepersonen
- für Schüler, Auszubildende und Studenten, die BAföG erhalten
- für Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe
Bitte geeigneten Nachweis mitbringen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftliche Aufforderung bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (siehe Informationstext)
Jede Person ab 14 Jahren kann die Ausstellung eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister beantragen, das sogenannte „Führungszeugnis“.
Ein Führungszeugnis enthält den die eigene Person betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters, insbesondere über strafgerichtliche Verurteilungen; der gesamte Inhalt wird in § 32 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) aufgelistet.
Unterschieden werden Führungszeugnisse in mehrere Arten:
Ein Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. für den Arbeitgeber) wird an die Meldeanschrift der beantragenden Person gesendet.
Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält zusätzlich bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis) und wird direkt an die entsprechende Behörde gesendet. Auf Verlangen kann vor der Zustellung Einsicht in das Führungszeugnis beim zuständigen Amtsgericht gewährt werden.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird regelmäßig benötigt, wenn eine Person im Kinder- und Jugendbereich tätig werden möchte (z.B. an einer Schule oder in einem Sportverein). Hierzu ist im Rahmen der Beantragung eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, welche das erweiterte Führungszeunigs verlangt. Es muss aus dieser Aufforderung hervorgehen, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 BZRG vorliegen.
Ein Antrag kann auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz oder persönlich bei einer der drei Bürgerservicestellen gestellt werden.
Für die Beantragung eines Führungszeugnisses bei einer der drei Bürgerservicestellen buchen Sie bitte vorab einen Termin im Internet unter „termine.oberhausen.de“ oder per Telefon unter der Nummer „+49 (0) 208 825 1“.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Eltern können den Antrag für ihre minderjährigen Kinder stellen.
Personen ab 18 Jahren müssen den Antrag persönlich stellen.
Es ist grundsätzlich möglich, einen Antrag schriftlich zu stellen, sofern die Unterschrift auf dem Antrag amtlich oder öffentlich (z.B. durch einen Notar) beglaubigt wurde.
Eine Beantragung mit Vollmacht ist in allen Fällen ausgeschlossen.
Die Lieferzeit beträgt gewöhnlich eine bis zwei Wochen.
Wer Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) ist, erhält automatisch ein „Europäisches Führungszeugnis“. Hier kann sich die Lieferzeit um zwei bis drei Wochen verzögern.
- Personalausweis oder Reisepass
- schriftliche Aufforderung bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (siehe Informationstext)
- Termin
Internet: termine.oberhausen.de
Telefon: +49 (0) 208 825 1
Erinnerung:
Die Antragstellung ist im Internet möglich. (siehe Informationstext)