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Personalausweis
Aus dem Personalausweisgesetz (PAuswG) ergibt sich für Deutsche ab 16 Jahren die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Es genügt, wenn man stattdessen einen gültigen Reisepass besitzt (siehe § 1 Absatz 2 Satz 3 PAuswG).
Die Beantragung eines Personalausweises ist dementsprechend ab 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern möglich.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch für Kinder unter 16 Jahren einen Personalausweis zu beantragen. Dies ist in der Regel nur erforderlich, wenn eine Auslandsreise ansteht. Ob der Personalausweis für Ihr Reiseziel genügt oder Sie einen Reisepass beantragen müssen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Erfahrung bringen.
Personalausweise für Personen ab 24 Jahren sind grundsätzlich zehn Jahre gültig.
Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind grundsätzlich sechs Jahre gültig.
Ein Personalausweis verliert seine Gültigkeit, wenn die Person anhand des Lichtbildes nicht mehr einwandfrei identifiziert werden kann.
Üblicherweise benötigt die Lieferung eines Personalausweises ab dem Tag der Beantragung zwei bis drei Wochen.
Sie können auf dieser Internetseite nachsehen, ob Ihr Personalausweis bereits zur Abholung vorliegt.
Wer unmittelbar auf einen gültigen Personalausweis angewiesen ist, kann einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Diese werden für längstens drei Monate ausgestellt und noch am selben Tag im Bürgerservice gedruckt.
Für die Beantragung eines Personalausweises buchen Sie bitte vorab einen Termin im Internet unter „termine.oberhausen.de“ oder per Telefon unter der Nummer „+49 (0) 208 825 1“.
Die Person, für die ein Personalausweis beantragt werden soll, muss persönlich vorsprechen.
Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Ein Lichtbild für den neuen Personalausweis kann an einem Automaten im Wartebereich oder vorab bei einem Fotografen erstellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kamera des Automaten nur bis zu einer bestimmten Höhe herunterfahren kann. Es wird daher empfohlen, mit Kleinstkindern einen Fotografen aufzusuchen.
Soll ein Personalausweis für ein Kind unter 16 Jahren beantragt werden, müssen sich beide Eltern schriftlich damit einverstanden erklären. Sofern Sie beide eine Einverständniserklärung zu Hause unterschrieben haben, genügt es, wenn ein Elternteil mit dem Kind vorspricht und diese Erklärung sowie den Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils zum Abgleich der Unterschrift vorlegt.
Ist das Kind nur bei einem Elternteil gemeldet, ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht erforderlich.
Sofern Sie aufgrund einer anstehenden Eheschließung einen neuen Familiennamen tragen werden und unmittelbar nach der Trauung auf einen Personalausweis mit Ihrem neuen Namen angewiesen sind, können Sie frühestens 8 Wochen vor dem standesamtlichen Termin einen Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen. Bringen Sie hierzu bitte zusätzlich die „Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung“ des Standesamtes mit, auf welcher die beabsichtigte Namensführung steht.
Informationen zum Online-Ausweis finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Kann eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr allein am öffentlichen Leben teilnehmen, besteht die Möglichkeit der „Befreiung von der Personalausweispflicht“. In einem solchen Fall müssen geeignete Nachweise vorgelegt werden, z.B. eine Bescheinigung über (wenigstens) Pflegegrad 3, ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ (für „Hilflosigkeit“), oder eine Bescheinigung einer Pflegeeinrichtung über den vollstationären Aufenthalt.
Ein Antrag auf Befreiung von der Personalausweispflicht kann per E-Mail an „einwohnermeldewesen@oberhausen.de“ oder per Post gesandt werden; die Anschrift lautet:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2 – 4 – 60
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Voraussetzungen
- Termin
Internet: termine.oberhausen.de
Telefon: +49 (0) 208 825 1
Downloads
Gebühren
- ab 24 Jahren: 37 €
- unter 24 Jahren: 22,80 €
- vorläufiger Personalausweis: 10 €
- Lichtbild: 7 €
Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Einverständniserklärung beider Elternteile bei Beantragung für ein Kind (siehe Informationstext)
- Anmeldebescheinigung des Standesamtes bei Beantragung vor Eheschließung (siehe Informationstext)
Aus dem Personalausweisgesetz (PAuswG) ergibt sich für Deutsche ab 16 Jahren die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Es genügt, wenn man stattdessen einen gültigen Reisepass besitzt (siehe § 1 Absatz 2 Satz 3 PAuswG).
Die Beantragung eines Personalausweises ist dementsprechend ab 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern möglich.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch für Kinder unter 16 Jahren einen Personalausweis zu beantragen. Dies ist in der Regel nur erforderlich, wenn eine Auslandsreise ansteht. Ob der Personalausweis für Ihr Reiseziel genügt oder Sie einen Reisepass beantragen müssen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Erfahrung bringen.
Personalausweise für Personen ab 24 Jahren sind grundsätzlich zehn Jahre gültig.
Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind grundsätzlich sechs Jahre gültig.
Ein Personalausweis verliert seine Gültigkeit, wenn die Person anhand des Lichtbildes nicht mehr einwandfrei identifiziert werden kann.
Üblicherweise benötigt die Lieferung eines Personalausweises ab dem Tag der Beantragung zwei bis drei Wochen.
Sie können auf dieser Internetseite nachsehen, ob Ihr Personalausweis bereits zur Abholung vorliegt.
Wer unmittelbar auf einen gültigen Personalausweis angewiesen ist, kann einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Diese werden für längstens drei Monate ausgestellt und noch am selben Tag im Bürgerservice gedruckt.
Für die Beantragung eines Personalausweises buchen Sie bitte vorab einen Termin im Internet unter „termine.oberhausen.de“ oder per Telefon unter der Nummer „+49 (0) 208 825 1“.
Die Person, für die ein Personalausweis beantragt werden soll, muss persönlich vorsprechen.
Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Ein Lichtbild für den neuen Personalausweis kann an einem Automaten im Wartebereich oder vorab bei einem Fotografen erstellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kamera des Automaten nur bis zu einer bestimmten Höhe herunterfahren kann. Es wird daher empfohlen, mit Kleinstkindern einen Fotografen aufzusuchen.
Soll ein Personalausweis für ein Kind unter 16 Jahren beantragt werden, müssen sich beide Eltern schriftlich damit einverstanden erklären. Sofern Sie beide eine Einverständniserklärung zu Hause unterschrieben haben, genügt es, wenn ein Elternteil mit dem Kind vorspricht und diese Erklärung sowie den Personalausweis oder Reisepass des anderen Elternteils zum Abgleich der Unterschrift vorlegt.
Ist das Kind nur bei einem Elternteil gemeldet, ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht erforderlich.
Sofern Sie aufgrund einer anstehenden Eheschließung einen neuen Familiennamen tragen werden und unmittelbar nach der Trauung auf einen Personalausweis mit Ihrem neuen Namen angewiesen sind, können Sie frühestens 8 Wochen vor dem standesamtlichen Termin einen Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen. Bringen Sie hierzu bitte zusätzlich die „Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung“ des Standesamtes mit, auf welcher die beabsichtigte Namensführung steht.
Informationen zum Online-Ausweis finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Kann eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr allein am öffentlichen Leben teilnehmen, besteht die Möglichkeit der „Befreiung von der Personalausweispflicht“. In einem solchen Fall müssen geeignete Nachweise vorgelegt werden, z.B. eine Bescheinigung über (wenigstens) Pflegegrad 3, ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ (für „Hilflosigkeit“), oder eine Bescheinigung einer Pflegeeinrichtung über den vollstationären Aufenthalt.
Ein Antrag auf Befreiung von der Personalausweispflicht kann per E-Mail an „einwohnermeldewesen@oberhausen.de“ oder per Post gesandt werden; die Anschrift lautet:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2 – 4 – 60
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Einverständniserklärung beider Elternteile bei Beantragung für ein Kind (siehe Informationstext)
- Anmeldebescheinigung des Standesamtes bei Beantragung vor Eheschließung (siehe Informationstext)
- Termin
Internet: termine.oberhausen.de
Telefon: +49 (0) 208 825 1