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Wohngeldantrag Mietzuschuss

Beantragung von Wohngeld für Mietwohnungen

Ob Sie einen Mietzuschuss (Wohngeld) in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder / Personen
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete

Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind unter anderem:

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Bewohner eines Heimes
  • Mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts

Zur Betragung in Sachen Mietzuschuss (Wohngeld) wenden Sie sich an Mitarbeiter vom Mietzuschuss

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Unterlagen

  • Wohngeldantrag
  • Mietvertrag
  • Wohnflächen- und Mietpreisbestätigung des Vermieters
  • Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder (zu Einkünften zählen:z.B. : Gehalt / Lohn -auch Abfindungen/Einmalzahlungen, Renten aller Art, Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Gewerbe, Krankengeld, Mutterschaftgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermieteung und Verpachtung, Ausbildungsvergüung, BAB, BAFÖG)

Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen benötigt werden wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über einen Pflegegrad, Steuerbescheide, Bescheid und Zahlungsnachweis Kinderbetreuungskosten Aufenthaltserlaubnis, Schul-/ Studienbescheinigung etc.

Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse sämtliche Einkünfte an, es ist für Sie und uns unangenehm, wenn später Wohngeldzahlungen zurückverlangt werden.

siehe auch Merkblatt Wohngeld

Weiterführende Informationen

Bei den Bürgerservicestellen ist lediglich die Abgabe der Anträge und Unterlagen möglich, außerdem erhalten Sie hier auch die entsprechenden Formulare.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Abgeabe von Anträgen und Unterlagen auch über einen Briefkasten auf dem Flur der Wohngeldstelle (Technisches Rathaus, Gebäude B, 1. Etage) möglich. Originalbelege werden kopiert und zurück gesandt.

Wohngeldantrag Mietzuschuss

Beantragung von Wohngeld für Mietwohnungen

Ob Sie einen Mietzuschuss (Wohngeld) in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder / Personen
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete

Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind unter anderem:

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Bewohner eines Heimes
  • Mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts

Zur Betragung in Sachen Mietzuschuss (Wohngeld) wenden Sie sich an Mitarbeiter vom Mietzuschuss

  • Wohngeldantrag
  • Mietvertrag
  • Wohnflächen- und Mietpreisbestätigung des Vermieters
  • Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder (zu Einkünften zählen:z.B. : Gehalt / Lohn -auch Abfindungen/Einmalzahlungen, Renten aller Art, Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Gewerbe, Krankengeld, Mutterschaftgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermieteung und Verpachtung, Ausbildungsvergüung, BAB, BAFÖG)

Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen benötigt werden wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über einen Pflegegrad, Steuerbescheide, Bescheid und Zahlungsnachweis Kinderbetreuungskosten Aufenthaltserlaubnis, Schul-/ Studienbescheinigung etc.

Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse sämtliche Einkünfte an, es ist für Sie und uns unangenehm, wenn später Wohngeldzahlungen zurückverlangt werden.

siehe auch Merkblatt Wohngeld

Bei den Bürgerservicestellen ist lediglich die Abgabe der Anträge und Unterlagen möglich, außerdem erhalten Sie hier auch die entsprechenden Formulare.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Abgeabe von Anträgen und Unterlagen auch über einen Briefkasten auf dem Flur der Wohngeldstelle (Technisches Rathaus, Gebäude B, 1. Etage) möglich. Originalbelege werden kopiert und zurück gesandt.

Wohngeld, Miete, Hilfe, Sozialleistung, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22983/show
Wohnen
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-3408
Fax 0208 825-5061
Mietzuschuss
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Bürgerservice, Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Bürgerservice, Bezirksverw.st. Osterfeld
Bottroper Straße 183 46117 Oberhausen