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Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule im Primarbereich

Festsetzung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

Was ist zu tun, wenn mein Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in der Kindertagespflege, in einer  Kindertageseinrichtung und/oder einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich erhalten hat?

Die Leiter/die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen/Tagesmütter, Leitung der Schule teilen dem Bereich 3-3/Schule der Stadt Oberhausen die Aufnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder mit. Von hier erhalten Sie daraufhin automatisch eine Broschüre zur Festsetzung und Zahlungsweise von Elternbeiträgen.

Dieser Broschüre beigefügt sind eine "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" mit EU-Datenschutz-Grundverordnung und ein SEPA-Lastschriftmandat.

Diese Unterlagen sind von Ihnen auszufüllen und mit entsprechenden Einkommensnachweisen an den Bereich 3-3/Schule zurück zu schicken.

Aufgrund Ihrer Einkommensangaben und Nachweise wird dann ein Elternbeitrag festgesetzt. Dieser Elternbeitrag wird nach Einkommen und Betreuungsumfang bemessen. Das Ergebnis (Höhe des Betrages) wird Ihnen mittels eines "Festsetzungsbescheides über die Höhe eines Elternbeitrages nach der Satzung der Stadt Oberhausen vom 05.07.2017 (Satzung)" mitgeteilt.

Der Beitrag wird nun von der Stadt Oberhausen eingezogen (Lastschrifteinzugsermächtigung liegt vor) oder muss von Ihnen per Dauerauftrag monatlich eingezahlt werden.

Zur Berechnung der Höhe des Einkommens und damit zur Festsetzung des Elternbeitrages beachten Sie bitte die Infobroschüre als PDF-Datei unter Downloads.