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Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

  • Pflegewohngeld
  • Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
  • Grundsicherung in Einrichtungen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege

Da das Vermögen, das Einkommen und der Zuschuss der Pflegekasse zur Finanzierung des stationären Aufenthaltes im Pflegeheim oftmals nicht ausreichend sind, können die restlichen Heimkosten unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Sozialhilfe von der Stadt Oberhausen übernommen werden.

Bevor Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) gewährt wird, werden auch Ansprüche auf Pflegewohngeld geprüft

Kontakt

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Essener Str. 53,
46047 Oberhausen
E-Mail: heimkosten@oberhausen.de

Unterlagen

  • Personalausweis,
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate/Bankunterlagen/Finanzstatus der kontoführenden Bank,
  • Sparbücher und sonstige Vermögensnachweise,
  • Vollmacht,
  • Bestallungsurkunde,
  • Rentenbescheide und sonstige Einkommensnachweise,
  • Vermögensübertragungsverträge von Haus- und Grundbesitz,
  • Bescheinigung der Pflegekasse über den Pflegegrad,
  • Heimnotwendigkeitsbescheinigung,
  • Nachweis über die Höhe der Versicherungsbeiträge,
  • Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen,
  • Bestattungsvorsorgeverträge,
  • Nachweise über Höhe der Miete (Kalt- und Warmmiete, letztes Mietänderungsschreiben),
  • Wohngeldbescheid,
  • Namen und Anschriften der Kinder und des Ehegatten,
  • Familienbuch,
  • Schwerbehindertenausweis.