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Amtstierärzliche Seuchenfreiheitsbescheinigung für Bienen
Ausstellen einer amtstierärzlichen Seuchenfreiheitsbescheinigung für Bienen. Diese ist Voraussetzung für das Versetzen von Bienenvölkern über die Stadtgrenze hinaus.
Die Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn zuvor durch einen Bienenseuchensachverständigen Futterkranzproben entnommen und zur Laboruntersuchung eingeschickt wurden.
Die Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn zuvor durch einen Bienenseuchensachverständigen Futterkranzproben entnommen und zur Laboruntersuchung eingeschickt wurden.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
15,00 EUR
Unterlagen
Befund der Untersuchung einer Futterkranzprobe auf den Erreger der bösartigen (amerikanischen) Faulbrut der Bienen durch eine anerkannte Untersuchungseinrichtung.