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Amtstierärzliche Seuchenfreiheitsbescheinigung für Bienen

Ausstellen einer amtstierärzlichen Seuchenfreiheitsbescheinigung für Bienen. Diese ist Voraussetzung für das Versetzen von Bienenvölkern über die Stadtgrenze hinaus.

Die Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn zuvor durch einen Bienenseuchensachverständigen Futterkranzproben entnommen und zur Laboruntersuchung eingeschickt wurden.

Kontakt

Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Gebühren

15,00 EUR

Unterlagen

Befund der Untersuchung einer Futterkranzprobe auf den Erreger der bösartigen (amerikanischen) Faulbrut der Bienen durch eine anerkannte Untersuchungseinrichtung.