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Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, Stellvertretererlaubnis

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertreter eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür eine Stellvertretererlaubnis.

Kontakt

Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Gebühren

500,00 bis 2500,00 EUR

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Führungszeugnis Belegart O
  • Auszug Gewerbezentralregister Belegart O
  • Bescheinigung in Steuersachen
  • Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Mietverträge
  • Grundbuchauszüge
  • Bauzeichnungen und Nutzungsgenehmigungen
  • Betriebskonzept