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Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren

Die Beteiligung der Feuerwehr aufgrund baurechtlicher Vorschriften ist im § 25 des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) rechtlich geregelt. Wesentliche Aufgabe ist es, innerhalb von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbeugende, bauliche, anlagentechnische und betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden zu bewerten und zu prüfen. Ebenso sind die Möglichkeiten der Feuerwehr für eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung abzustimmen und ggf. Anforderungen oder Anregungen an die entsprechende Genehmigungsbehörde weiterzuleiten, die dann darüber abschließend zu entscheiden haben.
Dies gilt insbesondere für spezielle Anlagen und Einrichtungen mit Gefahrstoffen, die besondere Risiken und Gefahren im Brand- oder Störfall beinhalten oder auch für Großveranstaltungen in Gebäuden oder außerhalb auf einem Freigelände.

Die Feuerwehr prüft, ob die Anforderungen erfüllt sind an

  • die Zugänglichkeit der Grundstücke und der baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen (hierzu finden Sie im Downloadbereich Ausführungsanweisungen für die Kennzeichnung von Freiflächen),
  • die Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
  • die Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen,
  • Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden,
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen und Feuerwehrschlüsseldepots) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungs- und Warneinrichtungen),
  • die betrieblichen Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung (wie Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen) sowie zur Rettung von Menschen und Tieren.

Weitere Aufgaben sind:

  • Prüfung von Brandschutzkonzepten nach gesetzlichen Grundlagen
  • Beratung der Fachplaner und Architekten
  • Bauüberwachungen
  • Bauabnahmen in Verbindung mit der Bauordnungsbehörde
  • Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen
  • Brandverhütungsschauen
  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in Brandschutzfragen
  • Abnahmen von Veranstaltungen innerhalb von Gebäuden oder auf einem Freigelände innerhalb des Stadtgebietes Oberhausen
  • Prüfung und Abnahme von pyrotechnischen Vorführungen und/oder feuergefährlichen Handlungen
  • Prüfung von Feuerwehrplänen, Rettungswegeplänen und Feuerwehrlaufkarten
  • Einrichten von Feuerwehrschlüsseldepots, Freischaltelementen und Feuerwehranlaufstellen sowie Bündelung und Aktualisierung von Objektinformationen
  • Erstellung von objektbezogenen Plänen und Informationen für Großveranstaltungen (wie zum Beispiel Kirmes, Straßenfeste und Musikveranstaltungen)
  • Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
  • Einrichten von Feuerwehrschlüsseldepots mit entsprechenden Anlagenteilen sowie die Beratung und Prüfung bei der Einrichtung des Feuerwehrinformationszentrums für Brandmeldeanlagen

Kontakt

Vorbeugender Brandschutz
Dorstener Straße 119,
46119 Oberhausen
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Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren
Die Beteiligung der Feuerwehr aufgrund baurechtlicher Vorschriften ist im § 25 des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) rechtlich geregelt. Wesentliche Aufgabe ist es, innerhalb von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbeugende, bauliche, anlagentechnische und betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden zu bewerten und zu prüfen. Ebenso sind die Möglichkeiten der Feuerwehr für eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung abzustimmen und ggf. Anforderungen oder Anregungen an die entsprechende Genehmigungsbehörde weiterzuleiten, die dann darüber abschließend zu entscheiden haben.
Dies gilt insbesondere für spezielle Anlagen und Einrichtungen mit Gefahrstoffen, die besondere Risiken und Gefahren im Brand- oder Störfall beinhalten oder auch für Großveranstaltungen in Gebäuden oder außerhalb auf einem Freigelände.

Die Feuerwehr prüft, ob die Anforderungen erfüllt sind an

  • die Zugänglichkeit der Grundstücke und der baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen (hierzu finden Sie im Downloadbereich Ausführungsanweisungen für die Kennzeichnung von Freiflächen),
  • die Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
  • die Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen,
  • Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden,
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen und Feuerwehrschlüsseldepots) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungs- und Warneinrichtungen),
  • die betrieblichen Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung (wie Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen) sowie zur Rettung von Menschen und Tieren.

Weitere Aufgaben sind:

  • Prüfung von Brandschutzkonzepten nach gesetzlichen Grundlagen
  • Beratung der Fachplaner und Architekten
  • Bauüberwachungen
  • Bauabnahmen in Verbindung mit der Bauordnungsbehörde
  • Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen
  • Brandverhütungsschauen
  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in Brandschutzfragen
  • Abnahmen von Veranstaltungen innerhalb von Gebäuden oder auf einem Freigelände innerhalb des Stadtgebietes Oberhausen
  • Prüfung und Abnahme von pyrotechnischen Vorführungen und/oder feuergefährlichen Handlungen
  • Prüfung von Feuerwehrplänen, Rettungswegeplänen und Feuerwehrlaufkarten
  • Einrichten von Feuerwehrschlüsseldepots, Freischaltelementen und Feuerwehranlaufstellen sowie Bündelung und Aktualisierung von Objektinformationen
  • Erstellung von objektbezogenen Plänen und Informationen für Großveranstaltungen (wie zum Beispiel Kirmes, Straßenfeste und Musikveranstaltungen)
  • Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
  • Einrichten von Feuerwehrschlüsseldepots mit entsprechenden Anlagenteilen sowie die Beratung und Prüfung bei der Einrichtung des Feuerwehrinformationszentrums für Brandmeldeanlagen
Bauantrag, Baugenehmigung, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/23867/show
Vorbeugender Brandschutz
Dorstener Straße 119 46119 Oberhausen

Herr

Dominik

Steger

stellvertretende Bereichsleitung / Fachbereichsleitung

1.2.47

0208 8585-600
dominik.steger@oberhausen.de

Herr

Frank

Schupp

Sachgebietsleitung

1.2.48

0208 8585-851
frank.schupp@oberhausen.de

Herr

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Sachbearbeitung

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michael.sommer@oberhausen.de