BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Bereich Bauordnung - Baulast

Schriftliche Auskunft darüber, dass auf dem beantragen Grundstück keine Baulast besteht.

Schriftliche Auskunft darüber, dass auf dem beantragten Grundstück eine oder mehrere Baulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen ist/sind.

Kopien aus dem Baulastenverzeichnis, beglaubigte Abschrift des Baulastenblattes, Kopie der Baulasterklärung nebst Baulastenplan.

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Sprung zur Icon Legende.

Online Dienste

Ihre Nachricht

Zum Kontaktformular

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Gebühren

Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
50,00 EUR bis 150,00 EUR je Grundstück

Schriftliche Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht
30,00 EUR je Grundstück

Unterlagen

  • Angaben zum Antragsteller (Name, Firma, Anschrift, evtl. Vollmachten etc.)
  • Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Angabe zum berechtigten Interesse (§ 85 Abs. 5 BauO NRW)