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Baulast
Schriftliche Auskunft darüber, dass auf dem beantragen Grundstück keine Baulast besteht.
Schriftliche Auskunft darüber, dass auf dem beantragten Grundstück eine oder mehrere Baulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen ist/sind.
Kopien aus dem Baulastenverzeichnis, beglaubigte Abschrift des Baulastenblattes, Kopie der Baulasterklärung nebst Baulastenplan.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
50,00 EUR bis 150,00 EUR je Grundstück
Schriftliche Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht
30,00 EUR je Grundstück
Unterlagen
- Angaben zum Antragsteller (Name, Firma, Anschrift, evtl. Vollmachten etc.)
- Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Angabe zum berechtigten Interesse (§ 85 Abs. 5 BauO NRW)
Baulast Baulastauskunft, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Baulast, Baulasten, Baulastenverzeichnis
Schriftliche Auskunft darüber, dass auf dem beantragen Grundstück keine Baulast besteht.
Schriftliche Auskunft darüber, dass auf dem beantragten Grundstück eine oder mehrere Baulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen ist/sind.
Kopien aus dem Baulastenverzeichnis, beglaubigte Abschrift des Baulastenblattes, Kopie der Baulasterklärung nebst Baulastenplan.
- Angaben zum Antragsteller (Name, Firma, Anschrift, evtl. Vollmachten etc.)
- Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Angabe zum berechtigten Interesse (§ 85 Abs. 5 BauO NRW)
Verwaltungs- u. Baurechtsangelegenheiten 5-3-20
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Herr Alexander Rühl A107
0208 825-2146
0208 825-5283
alexander.ruehl@oberhausen.de
Herr Timo Guthoff A107
0208 825-3264
0208 825-5283
timo.guthoff@oberhausen.de
Bauordnung
Der Bereich Bauordnung ist zuständig für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Das Stadtgebiet ist in zwei Bezirke eingeteilt. Entsprechend ist auch die Zuständigkeit geregelt. Bitte entnehmen Sie der Karte welcher Bezirk für Sie zuständig wäre.
5-3 001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
0208 825-3405
bauordnung@oberhausen.de
Herr Alexander Rühl A107
0208 825-2146
0208 825-5283
alexander.ruehl@oberhausen.de
Herr Timo Guthoff A107
0208 825-3264
0208 825-5283
timo.guthoff@oberhausen.de