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Vaterschaftsfeststellung

 
 
Sind Sie bei der Geburt Ihres Kindes nicht mit dem Vater verheiratet, kann er die Vaterschaft in einer Urkunde anerkennen. Die Mutter muss der Anerkennung der Vaterschaft urkundlich zustimmen, damit diese wirksam wird. Die Vaterschaft kann auch bereits vor der Geburt Ihres Kindes anerkannt werden.

Wir beraten und unterstützen Sie als Mutter bei der Vaterschaftsfeststellung vor und nach der Geburt Ihres Kindes. Auch vertreten wir Ihr Kind in Vaterschaftsanerkennungsverfahren vor Gericht, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch, oder per E-Mail, einen Termin im Bereich Beistandschaften, damit weitere wichtige Dinge vorab besprochen werden können und ausreichend Zeit für die Beratung vorhanden ist.

Ansprechpartnerin

 Nachname des Kindes

Telefon

   E-Mail

Frau Fischer

Frau Dienes

Frau Hesse

Frau Stelmaszyk

Frau Schmidt 

Frau Biegierz

Frau Treiber

Arbeitsgruppenleitung, I, P, Y 

K, Z

C, H, J ,L

G, S, T, W, X 

A, D, E, F, M, R, ST, U 

 

B, N, O, SCH, V, 

825-9045

825-9326

825-9302

825-9325

825-9312

825-9459

825-9478

   nadine.fischer@oberhausen.de

   dienes@oberhausen.de                    

   b.hesse@oberhausen.de

   carolin.stelmaszyk@oberhausen.de

   lorenamichelle.schmidt@oberhausen.de

   

   gabriele.treiber@oberhausen.de


 

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Gebühren

Die Leistungen der Beistandschaft sind für Sie kostenlos.

Unterlagen

  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsmitteilung des Kindes
  • Personalausweis
  • ggf. den Mutterpass

Vaterschaftsfeststellung
 
 
Sind Sie bei der Geburt Ihres Kindes nicht mit dem Vater verheiratet, kann er die Vaterschaft in einer Urkunde anerkennen. Die Mutter muss der Anerkennung der Vaterschaft urkundlich zustimmen, damit diese wirksam wird. Die Vaterschaft kann auch bereits vor der Geburt Ihres Kindes anerkannt werden.

Wir beraten und unterstützen Sie als Mutter bei der Vaterschaftsfeststellung vor und nach der Geburt Ihres Kindes. Auch vertreten wir Ihr Kind in Vaterschaftsanerkennungsverfahren vor Gericht, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch, oder per E-Mail, einen Termin im Bereich Beistandschaften, damit weitere wichtige Dinge vorab besprochen werden können und ausreichend Zeit für die Beratung vorhanden ist.

Ansprechpartnerin

 Nachname des Kindes

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Frau Dienes

Frau Hesse

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Frau Schmidt 

Frau Biegierz

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825-9312

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   nadine.fischer@oberhausen.de

   dienes@oberhausen.de                    

   b.hesse@oberhausen.de

   carolin.stelmaszyk@oberhausen.de

   lorenamichelle.schmidt@oberhausen.de

   

   gabriele.treiber@oberhausen.de


 

  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsmitteilung des Kindes
  • Personalausweis
  • ggf. den Mutterpass
Die Leistungen der Beistandschaft sind für Sie kostenlos.
Vaterschaftsbestimmung, Vaterschaftsklage https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24180/show
Unterhalt, Rechtliche Vertretung
Virchowstraße 83 46047 Oberhausen
Telefon 0208 825-9426
Beistandschaft
Virchowstraße 83 46047 Oberhausen