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Infektionshygienische Überwachung von Arzt-, Zahnarzt- und Heilpraktikerpraxen

Infektionshygienische Überwachung von Arzt-, Zahnarzt- und Heilpraktikerpraxen

Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können, können durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.

Bei der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt steht die Beratung im Vordergrund. Die Überprüfung erfolgt in Stichproben, in sehr seltenen Fällen sind Bürgerhinweise auf hygienische Mängel der Anlass einer Begehung.

Im Mittelpunkt der hygienischen Vorsorge steht in jeder Praxis ein Hygieneplan, in dem die Maßnahmen zur Infektionsverhütung beschrieben werden. Die schriftliche Festlegung der innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene ist nach § 1 Absatz 2 HygMedVO für die Einrichtungen verpflichtend.

Inhalte der Beratung durch das Gesundheitsamt sind die Ausgestaltung des Hygieneplans, der Einsatz geeigneter Desinfektionsmittel, aber auch der sichere Umgang mit Medizinprodukten aus infektionshygienischer Sicht. Generell unterliegt der Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten der Aufsicht durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

Ansprechpartner/innen

Gebühren

Gebühren individuel,
entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen