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Beurkundungen

 
 
Bei den Urkundspersonen können Sie u. a.
  • Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft
  • Erklärungen über die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
  • Sorgeerklärungen nach § 1626 a BGB
beurkunden lassen.

Die Aufnahme einer Urkunde kann auch bei jedem anderen Jugendamt oder einem Notar erfolgen. Vaterschaftsanerkennungen werden auch von Standesämtern beurkundet.

Da die Aufnahme und Beurkundung solcher Erklärungen Zeit in Anspruch nimmt, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.

Besonderheiten für Personen deren Muttersprache nicht Deutsch ist:

Ist ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung der Urkundsperson der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig, so muss dies in der Niederschrift aufgeführt werden und diese muss übersetzt werden.

Für die Übersetzung muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden, sie kann nicht durch andere Beteiligte durchgeführt werden.

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Ansprechpartner/innen

Gebühren

Die Leistungen der Beurkundung sind für Sie kostenlos.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Mutterpass oder Geburtsurkunde /-bescheinigung des Kindes
  • Aufforderung eines Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zur Erstellung einer Unterhaltsurkunde

Beurkundungen
 
 
Bei den Urkundspersonen können Sie u. a.
  • Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft
  • Erklärungen über die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
  • Sorgeerklärungen nach § 1626 a BGB
beurkunden lassen.

Die Aufnahme einer Urkunde kann auch bei jedem anderen Jugendamt oder einem Notar erfolgen. Vaterschaftsanerkennungen werden auch von Standesämtern beurkundet.

Da die Aufnahme und Beurkundung solcher Erklärungen Zeit in Anspruch nimmt, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.

Besonderheiten für Personen deren Muttersprache nicht Deutsch ist:

Ist ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung der Urkundsperson der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig, so muss dies in der Niederschrift aufgeführt werden und diese muss übersetzt werden.

Für die Übersetzung muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden, sie kann nicht durch andere Beteiligte durchgeführt werden.

  • Personalausweis
  • Mutterpass oder Geburtsurkunde /-bescheinigung des Kindes
  • Aufforderung eines Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zur Erstellung einer Unterhaltsurkunde

Die Leistungen der Beurkundung sind für Sie kostenlos.

Urkunde https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24186/show
Unterhalt, Rechtliche Vertretung
Virchowstraße 83 46047 Oberhausen

Frau

Wasilewski

1.5

0208 825-9426
beistandschaft@oberhausen.de
Beistandschaft
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