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Beurkundungen
- Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft
- Erklärungen über die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
- Sorgeerklärungen nach § 1626 a BGB
Die Aufnahme einer Urkunde kann auch bei jedem anderen Jugendamt oder einem Notar erfolgen. Vaterschaftsanerkennungen werden auch von Standesämtern beurkundet.
Da die Aufnahme und Beurkundung solcher Erklärungen Zeit in Anspruch nimmt, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.
Besonderheiten für Personen deren Muttersprache nicht Deutsch ist:
Ist ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung der Urkundsperson der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig, so muss dies in der Niederschrift aufgeführt werden und diese muss übersetzt werden.
Für die Übersetzung muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden, sie kann nicht durch andere Beteiligte durchgeführt werden.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Die Leistungen der Beurkundung sind für Sie kostenlos.
Unterlagen
- Personalausweis
- Mutterpass oder Geburtsurkunde /-bescheinigung des Kindes
- Aufforderung eines Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zur Erstellung einer Unterhaltsurkunde
- Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft
- Erklärungen über die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
- Sorgeerklärungen nach § 1626 a BGB
Die Aufnahme einer Urkunde kann auch bei jedem anderen Jugendamt oder einem Notar erfolgen. Vaterschaftsanerkennungen werden auch von Standesämtern beurkundet.
Da die Aufnahme und Beurkundung solcher Erklärungen Zeit in Anspruch nimmt, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.
Besonderheiten für Personen deren Muttersprache nicht Deutsch ist:
Ist ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung der Urkundsperson der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig, so muss dies in der Niederschrift aufgeführt werden und diese muss übersetzt werden.
Für die Übersetzung muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden, sie kann nicht durch andere Beteiligte durchgeführt werden.
- Personalausweis
- Mutterpass oder Geburtsurkunde /-bescheinigung des Kindes
- Aufforderung eines Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zur Erstellung einer Unterhaltsurkunde
Die Leistungen der Beurkundung sind für Sie kostenlos.
Urkunde https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24186/showFrau
Wasilewski
1.5
Frau
Wasilewski
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