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Amtsvormundschaft
Das Jugendamt ist bestellter Vormund bei
- Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem oder tatsächlichem Hindernis
- Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Eltern
- Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls
- Familienstand des Kindes oder Jugendlichen ist nicht zu ermitteln
Das Jugendamt ist gesetzlicher Vormund bei
- nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist
- laufenden Adoptionsverfahrens eines Kindes
Die Vormundschaft ist dem Elternrecht nachgebildet und orientiert sich an deren Inhalten.
Ansprechpartner/innen
Weiterführende Informationen
Amtsvormundschaft
Das Jugendamt ist bestellter Vormund bei
- Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem oder tatsächlichem Hindernis
- Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Eltern
- Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls
- Familienstand des Kindes oder Jugendlichen ist nicht zu ermitteln
Das Jugendamt ist gesetzlicher Vormund bei
- nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist
- laufenden Adoptionsverfahrens eines Kindes
Die Vormundschaft ist dem Elternrecht nachgebildet und orientiert sich an deren Inhalten.
Vormundschaft
001 Concordiastraße 30 46049 Oberhausen
Herr
Ergen
15
0208 825-9385
Frau
Felderhoff
214
0208 825-9388
Frau
Görtz
127
0208 825-9034
Frau
Greul
214
0208 825-9384
Frau
Hauguth
215A
0208 825-9313
Frau
Scarano
15
0208 825-9082
Frau
Thiele
214
0208 825-9334
Frau
Wanke
23
0208 825-9036
Frau
Wratschko
214B
0208 825-9388