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Anerkennung der Gleichwertigkeit nichtakademischer ausländischer Abschlüsse, Ausstellung der deutschen Berufsurkunden
Sie haben eine Berufsausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf in einem EU- oder Drittstaat abgeschlossen und möchten nun Ihren Beruf in Deutschland (NRW) ausüben?
Die Gleichwertigkeitsprüfung wird für folgende Berufe durchgeführt:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/-in
- Fachweiterbildungen zur Intensivpflege, OP/Anästhesie, psychiatrische Pflege
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Physiotherapeut/-in
- Ergotherapeut/-in
- Logopäde / Logopädin
- Diätassistent/-in
- Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in
- Medizinisch-technische/r Laborassisten/-in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in
- Medizinisch-technische/r Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
- Orthoptist/-in
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
- Podologe / Podologin
- Rettungsassistent/-in
Die Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes wird in NRW durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt.
Sobald die Gleichwertigkeitsprüfung über das LPA positiv abgeschlossen wurde und Sie einen Bescheid darüber erhalten haben, ist für die Entscheidung über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) zuständig.
Bei den o.g. reglementierten Heilberufen ist erst eine Beschäftigungsaufnahme möglich, wenn eine deutsche Berufsurkunde ausgestellt wurde. Im Rahmen dieses gebührenpflichtigen Antragsverfahrens bei der Gesundheitsbehörde werden die Sprachkenntnisse, die gesundheitliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit geprüft. Ohne den Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse in der Umgangs- und Fachsprache darf keine Erwerbsfähigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf aufgenommen werden.
Kontakt
Verwaltung und GesundheitsplanungTannenbergstraße 11-13,
46045 Oberhausen
E-Mail: bereich.gesundheit@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Gebühren
60,00 EUR
Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
- Bescheid des Landesprüfungsamtes
- Fotokopie des Ausweises oder Reisepasses -
- Original-Diplom aus Ihrem Heimatland sowie die deutsche Übersetzung als beglaubigte Fotokopien -
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung -
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“ zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als 3 Monate) – zu beantragen beim Bürgerservice
Anerkennung der Gleichwertigkeit nichtakademischer ausländischer Abschlüsse, Ausstellung der deutschen Berufsurkunden
Sie haben eine Berufsausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf in einem EU- oder Drittstaat abgeschlossen und möchten nun Ihren Beruf in Deutschland (NRW) ausüben?
Die Gleichwertigkeitsprüfung wird für folgende Berufe durchgeführt:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/-in
- Fachweiterbildungen zur Intensivpflege, OP/Anästhesie, psychiatrische Pflege
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Physiotherapeut/-in
- Ergotherapeut/-in
- Logopäde / Logopädin
- Diätassistent/-in
- Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in
- Medizinisch-technische/r Laborassisten/-in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in
- Medizinisch-technische/r Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
- Orthoptist/-in
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
- Podologe / Podologin
- Rettungsassistent/-in
Die Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes wird in NRW durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt.
Sobald die Gleichwertigkeitsprüfung über das LPA positiv abgeschlossen wurde und Sie einen Bescheid darüber erhalten haben, ist für die Entscheidung über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) zuständig.
Bei den o.g. reglementierten Heilberufen ist erst eine Beschäftigungsaufnahme möglich, wenn eine deutsche Berufsurkunde ausgestellt wurde. Im Rahmen dieses gebührenpflichtigen Antragsverfahrens bei der Gesundheitsbehörde werden die Sprachkenntnisse, die gesundheitliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit geprüft. Ohne den Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse in der Umgangs- und Fachsprache darf keine Erwerbsfähigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf aufgenommen werden.
- Schriftlicher Antrag
- Bescheid des Landesprüfungsamtes
- Fotokopie des Ausweises oder Reisepasses -
- Original-Diplom aus Ihrem Heimatland sowie die deutsche Übersetzung als beglaubigte Fotokopien -
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung -
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“ zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als 3 Monate) – zu beantragen beim Bürgerservice
Verwaltung und Gesundheitsplanung
001 Tannenbergstraße 11-13 46045 Oberhausen
Telefon 0208 825-2570
Frau
Birgit
Kallenberg
1.14
0208 825-2462
kallenberg@oberhausen.de