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Überwachung der Fortbildungspflicht der Hebammen/ Entbindungspfleger
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Oberhausen haben, überwacht der Bereich Gesundheit der Stadt Oberhausen als zuständige untere Gesundheitsbehörde, die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung der Hebammen/Entbindungspfleger sowie die Vorlage des Nachweises über die Berufshaftpflicht bei freiberuflicher Tätigkeit.
Gemäß § 7 Absatz 1 HebBO NRW (aktuelle Fassung vom 06.06.2017) müssen 60 Fortbildungsstunden, davon 20 Stunden Notfallmanagement, nachgewiesen werden. Der nächste Stichtag ist der 31.05.2020. Reichen Sie bis zu diesem Datum eigenständig die erforderlichen Nachweise ein.
Kontakt
Verwaltung und zentrale DiensteTannenbergstraße 11-13,
46045 Oberhausen
E-Mail: bereich.gesundheit@oberhausen.de
Unterlagen
Nachweise zu den Fortbildungen
Überwachung der Fortbildungspflicht der Hebammen/ Entbindungspfleger
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Oberhausen haben, überwacht der Bereich Gesundheit der Stadt Oberhausen als zuständige untere Gesundheitsbehörde, die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung der Hebammen/Entbindungspfleger sowie die Vorlage des Nachweises über die Berufshaftpflicht bei freiberuflicher Tätigkeit.
Gemäß § 7 Absatz 1 HebBO NRW (aktuelle Fassung vom 06.06.2017) müssen 60 Fortbildungsstunden, davon 20 Stunden Notfallmanagement, nachgewiesen werden. Der nächste Stichtag ist der 31.05.2020. Reichen Sie bis zu diesem Datum eigenständig die erforderlichen Nachweise ein.
Nachweise zu den Fortbildungen
Fortbildung Hebammen, Fortbildung Entbindungspfleger, Fortbildungspflicht https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24360/show Verwaltung und zentrale Dienste
001 Tannenbergstraße 11-13 46045 Oberhausen
Telefon 0208 825-2570