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Psychiatrie- und Suchtkoordination

Psychiatrie- und Suchtkoordination ist ein fest verankerter Bestandteil im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW / §23).

In der Stadt Oberhausen nimmt sie die Planungs-, Koordinations- und Steuerungsaufgaben bzgl. der Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung sowie von Menschen die an einer Abhängigkeit erkrankt sind wahr.

Eine Grundvoraussetzung, damit die Bürgerinnen und Bürger eine individuelle, zielgerichtete und bedarfsgerechte Hilfe erhalten, ist eine gut funktionierende Kooperation zwischen allen beteiligten örtlichen und überörtlichen Institutionen, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und privaten Anbietern.

Die Transparenz und Weiterentwicklung der psychiatrischen/psychosozialen Versorgung sowie eine kommunale Suchthilfeplanung sind weitere wichtige Bausteine des Hilfesystems.

Eine Verbesserung der Versorgungsstruktur soll durch Gemeindepsychiatrische Vernetzung, Maßnahmen der Integrationshilfe, Angehörigenarbeit, Einbeziehung der Selbsthilfe, Netzwerk- u.  Öffentlichkeitsarbeit, Präventionsansätze, Strukturierung medizinischer u. therapeutischer Angebote (ambulant/stationär) sowie  Qualitätssicherung und Evaluation erreicht werden. 

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