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Anmeldung besonders geschützter Wirbeltiere
Private Halter von besonders geschützten Wirbeltieren sind nach der Bundesartenschutzverordnung verpflichtet, ihre Bestände und Bestandsveränderungen anzuzeigen. Die schriftlichen Anzeigen (Zu- und Abgänge zum Beispiel durch Kauf, Verkauf, Nachzucht, Tod) sind unverzüglich, dass bedeutet innerhalb von 14 Tagen, bei der Unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standortes ist unverzüglich mitzuteilen
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keine
Unterlagen
Die Anmeldung muss folgende Angaben erhalten:
- Tierart, Anzahl der Tiere
- Alter, Geschlecht
- Herkunft,
- Verbleib (z. B. Verkauf, Tod),
- Standort,
- Verwendungszweck (z. B. Zucht, private Haltung),
- Kennzeichnung (z. B. Fußring, Transponder, Fotodokumentation),
- Angabe zu den Elterntieren,
- Legalitätsnachweise (z. B. Kaufquittung, Zuchtbescheinigung u.a.).
Anmeldung besonders geschützter Wirbeltiere
Private Halter von besonders geschützten Wirbeltieren sind nach der Bundesartenschutzverordnung verpflichtet, ihre Bestände und Bestandsveränderungen anzuzeigen. Die schriftlichen Anzeigen (Zu- und Abgänge zum Beispiel durch Kauf, Verkauf, Nachzucht, Tod) sind unverzüglich, dass bedeutet innerhalb von 14 Tagen, bei der Unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standortes ist unverzüglich mitzuteilen
Die Anmeldung muss folgende Angaben erhalten:
- Tierart, Anzahl der Tiere
- Alter, Geschlecht
- Herkunft,
- Verbleib (z. B. Verkauf, Tod),
- Standort,
- Verwendungszweck (z. B. Zucht, private Haltung),
- Kennzeichnung (z. B. Fußring, Transponder, Fotodokumentation),
- Angabe zu den Elterntieren,
- Legalitätsnachweise (z. B. Kaufquittung, Zuchtbescheinigung u.a.).
keine
Artenschutz, Bestandsanzeige, Meldepflicht, Wirbeltiere, Schildkröte, Handelsartenschutz https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25021/show Ökologische Planung
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