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Gaststättenerlaubnis

Zum Ausschank alkoholischer Getränke ist nach § 2 Gaststättengesetz eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist personen- und ortsbezogen. Es erfolgt eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anhand div. Unterlagen (siehe Merkblatt)

 

Eine Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränke ist erlaubnisfrei. Hier sind die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Kontakt

Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

änderungsfreie Übernahme
720,00 EUR

Neuerrichtung 
870,00 EUR

Erweiterung Außengastronomie
180,00 EUR

 

Unterlagen

Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.