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Gaststättenerlaubnis
Zum Ausschank alkoholischer Getränke ist nach § 2 Gaststättengesetz eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist personen- und ortsbezogen. Es erfolgt eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anhand div. Unterlagen (siehe Merkblatt)
Eine Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränke ist erlaubnisfrei. Hier sind die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Kontakt
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, VeterinärBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Gebühren
änderungsfreie Übernahme
720,00 EUR
Neuerrichtung
870,00 EUR
Erweiterung Außengastronomie
180,00 EUR
Unterlagen
Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Zum Ausschank alkoholischer Getränke ist nach § 2 Gaststättengesetz eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist personen- und ortsbezogen. Es erfolgt eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anhand div. Unterlagen (siehe Merkblatt)
Eine Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränke ist erlaubnisfrei. Hier sind die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.änderungsfreie Übernahme
720,00 EUR
Neuerrichtung
870,00 EUR
Erweiterung Außengastronomie
180,00 EUR
Gaststätten, Kneipe, Pinte, Bar, Cafe https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25024/show
Herr
Detlef
Griep
B502