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Gaststättenerlaubnis

Zum Ausschank alkoholischer Getränke ist nach § 2 Gaststättengesetz eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist personen- und ortsbezogen. Es erfolgt eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anhand div. Unterlagen (siehe Merkblatt)

 

Eine Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränke ist erlaubnisfrei. Hier sind die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Kontakt

Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

änderungsfreie Übernahme
720,00 EUR

Neuerrichtung 
870,00 EUR

Erweiterung Außengastronomie
180,00 EUR

 

Unterlagen

Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Gaststättenerlaubnis

Zum Ausschank alkoholischer Getränke ist nach § 2 Gaststättengesetz eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist personen- und ortsbezogen. Es erfolgt eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anhand div. Unterlagen (siehe Merkblatt)

 

Eine Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränke ist erlaubnisfrei. Hier sind die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

änderungsfreie Übernahme
720,00 EUR

Neuerrichtung 
870,00 EUR

Erweiterung Außengastronomie
180,00 EUR

 

Gaststätten, Kneipe, Pinte, Bar, Cafe https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25024/show
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Herr

Detlef

Griep

B502

0208 825-2689
detlef.griep@oberhausen.de