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Anlegen einer Gehwegüberfahrt
Bei der Anlegung einer Grundstückszufahrt muss der vorhandene Bordstein abgesenkt werden. Dabei handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des Straßen -und Wegegesetztes NRW. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden die technischen Vorgaben für die Ausführung der Baumaßnahme zusammengefasst.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Für die Erteilung dieser Sondernutzzungserlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr von 47,00 EUR an.
Unterlagen
Personalausweis, Lageplan