BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge, Durchführungsverträge

Durch den Erschließungsvertrag wird die Erschließung, die an sich Aufgabe der Stadt ist, auf einen Dritten übertragen. Dieser stellt die Erschließungsanlagen auf seine Kosten her und überträgt die fertigen Anlagen unentgeltlich auf die Stadt.

Im Rahmen der Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwingend erforderlich. Mit dem Durchführungsvertrag wird der Investor zur Durchführung eines konkreten Bauvorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet.

Der Abschluss städtebaulicher Verträge dient der Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner der Stadt auf seine Kosten, hier insbesondere der Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele. 

Kontakt

Erschließung, Beiträge
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen