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Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung

Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden Voraussetzungen erfüllt. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für das Stadtgebiet Oberhausen ist zuständige Behörde die Gewerbemeldestelle der Stadt Oberhausen.

Gemäß § 14 GewO ist bei einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (zum Beispiel: Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung) deren
  • Beginn,
  • Veränderung; in der Form, dass der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt wird,
  • Verlegungen - innerhalb der Gemeinde,
  • Beendigung

unverzüglich anzuzeigen.

Die Anzeige ist gleichzeitig (innerhalb von 2 oder 3 Wochen) mit Beginn des Betriebes, beziehungsweise des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten. Die Unterlassung der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro nach der Gewerbeordnung geahndet werden.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätte und so weiter) als Haupt- oder Filialbetrieb führen. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinnes.

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel: BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (zum Beispiel: GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise den gesetzlichen Vertretern (zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH).
 
Dokumente: Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgeschrieben. Unter dem Punkt „Downloads“ stehen die Formulare im PDF-Format zum Ausfüllen am Computer und Ausdrucken zur Verfügung. Mit diesen Vordrucken kann eine Gewerbeanzeige ohne persönliche Vorsprache erfolgen. Der Vordruck ist komplett ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der erforderlichen Unterlagen (siehe unten) zuzusenden. Die Unterlagen können auf dem Postweg, per E-Mail oder per Fax zugesandt werden. Bei persönlicher Vorsprache werden die Formulare direkt vor Ort ausgefüllt.

Kontakt

Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

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Gebühren

Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung, einer Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit beziehungsweise Verlegung innerhalb der Gemeinde beträgt zurzeit per Vorkasse 26,00 EUR.

Eine Gewerbeabmeldung ist zurzeit gebührenfrei.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung zur Überprüfung der Personalien, wenn der Gewerbetreibende nicht im Stadtgebiet Oberhausen wohnt).
  • Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug.
  • Bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.
  • Etwaige Erlaubnisse oder Meisterbriefe bzw. Mietvertrag über gemietete Räumlichkeiten.

Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden Voraussetzungen erfüllt. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für das Stadtgebiet Oberhausen ist zuständige Behörde die Gewerbemeldestelle der Stadt Oberhausen.

Gemäß § 14 GewO ist bei einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (zum Beispiel: Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung) deren
  • Beginn,
  • Veränderung; in der Form, dass der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt wird,
  • Verlegungen - innerhalb der Gemeinde,
  • Beendigung

unverzüglich anzuzeigen.

Die Anzeige ist gleichzeitig (innerhalb von 2 oder 3 Wochen) mit Beginn des Betriebes, beziehungsweise des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten. Die Unterlassung der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro nach der Gewerbeordnung geahndet werden.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätte und so weiter) als Haupt- oder Filialbetrieb führen. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinnes.

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel: BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (zum Beispiel: GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise den gesetzlichen Vertretern (zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH).
 
Dokumente: Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgeschrieben. Unter dem Punkt „Downloads“ stehen die Formulare im PDF-Format zum Ausfüllen am Computer und Ausdrucken zur Verfügung. Mit diesen Vordrucken kann eine Gewerbeanzeige ohne persönliche Vorsprache erfolgen. Der Vordruck ist komplett ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der erforderlichen Unterlagen (siehe unten) zuzusenden. Die Unterlagen können auf dem Postweg, per E-Mail oder per Fax zugesandt werden. Bei persönlicher Vorsprache werden die Formulare direkt vor Ort ausgefüllt.
  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung zur Überprüfung der Personalien, wenn der Gewerbetreibende nicht im Stadtgebiet Oberhausen wohnt).
  • Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug.
  • Bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.
  • Etwaige Erlaubnisse oder Meisterbriefe bzw. Mietvertrag über gemietete Räumlichkeiten.

Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung, einer Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit beziehungsweise Verlegung innerhalb der Gemeinde beträgt zurzeit per Vorkasse 26,00 EUR.

Eine Gewerbeabmeldung ist zurzeit gebührenfrei.

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Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Herr

Marcel

van Heeck

B504

0208 825-2497
marcel.van-heeck@oberhausen.de