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Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
- Beginn,
- Veränderung; in der Form, dass der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt wird,
- Verlegungen - innerhalb der Gemeinde,
- Beendigung
unverzüglich anzuzeigen.
Kontakt
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, VeterinärBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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Gebühren
Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung, einer Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit beziehungsweise Verlegung innerhalb der Gemeinde beträgt zurzeit per Vorkasse 26,00 EUR.
Eine Gewerbeabmeldung ist zurzeit gebührenfrei.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung zur Überprüfung der Personalien, wenn der Gewerbetreibende nicht im Stadtgebiet Oberhausen wohnt).
- Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
- Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug.
- Bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.
- Etwaige Erlaubnisse oder Meisterbriefe bzw. Mietvertrag über gemietete Räumlichkeiten.
- Beginn,
- Veränderung; in der Form, dass der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt wird,
- Verlegungen - innerhalb der Gemeinde,
- Beendigung
unverzüglich anzuzeigen.
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung zur Überprüfung der Personalien, wenn der Gewerbetreibende nicht im Stadtgebiet Oberhausen wohnt).
- Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
- Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug.
- Bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.
- Etwaige Erlaubnisse oder Meisterbriefe bzw. Mietvertrag über gemietete Räumlichkeiten.
Der Fachbereich Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung ist zuständig für Verwaltungsaufgaben, die sich aus der Gewerbeordnung (GewO), dem Gaststättengesetz (GastG) und zahlreichen anderen gewerberechtlichen Vorschriften ergeben sowie für den Verbraucherschutz im Rahmen der Aufgaben der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung.
Der Aufgabenbereich umfasst folgende Schwerpunkte:
-
Gewerbemeldestelle:
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Auskünfte aus dem Gewerberegister
Entgegennahme von Anträgen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Bonn -
Gaststättenangelegenheiten
-
Bekämpfung der Schwarzarbeit, Handwerksangelegenheiten
-
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten:
Gewerberechtliche Erlaubnisse
Konzessionen für Gewerbebetriebe nach der GewO
Trödel-, Jahr-, Spezialmärkte, Volksfeste, Ausstellungen
Gewerbeuntersagungen
Wochenmärkte
Reisegewerbe -
Lebensmittelüberwachung