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Beantragung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister
Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist quasi das Führungszeugnis der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.
Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Oberhausen gemeldet sein. Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Oberhausen haben.
Es wird empfohlen rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen, da mit einem Bearbeitungszeitraum von ca. 2 bis 3 Wochen zu rechnen ist.
Kontakt
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, VeterinärBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Für jeden Antrag wird eine Gebühr von 13,00 Euro erhoben.
Unterlagen
Bei Anträgen von natürlichen Personen ist der Personalausweis erforderlich.
Bei Anträgen von juristischen Personen die Personalausweise der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer). Zudem ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.