BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
vorübergehende Wirtschaftserlaubnis
Zum vorübergehenden Ausschank alkoholischer Getränke ist nach § 12 Gaststättengesetz eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis erforderlich. In der Regel werden derartige Erlaubnisse für Pfarrfeste, Turniere u.ä. benötigt, sofern ein Alkoholausschank stattfindet.
Eine Abgabe von Speisen und ein Ausschank alkoholfreier Getränke ist erlaubnisfrei. Hier sind aber die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
35,00 EUR bei nicht gewerblichen Veranstaltern
70,00 – 200,00 EUR bei gewerblichen Veranstaltungen
Unterlagen
Antrag