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vorübergehende Wirtschaftserlaubnis

Zum vorübergehenden Ausschank alkoholischer Getränke ist nach § 12 Gaststättengesetz eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis erforderlich. In der Regel werden derartige Erlaubnisse für Pfarrfeste, Turniere u.ä. benötigt, sofern ein Alkoholausschank stattfindet.

Eine Abgabe von Speisen und ein Ausschank alkoholfreier Getränke ist erlaubnisfrei. Hier sind aber die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Kontakt

Gaststättenangelegenheiten
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

35,00 EUR bei nicht gewerblichen Veranstaltern

70,00 – 200,00 EUR bei gewerblichen Veranstaltungen

Unterlagen

Antrag

vorübergehende Wirtschaftserlaubnis
Zum vorübergehenden Ausschank alkoholischer Getränke ist nach § 12 Gaststättengesetz eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis erforderlich. In der Regel werden derartige Erlaubnisse für Pfarrfeste, Turniere u.ä. benötigt, sofern ein Alkoholausschank stattfindet.

Eine Abgabe von Speisen und ein Ausschank alkoholfreier Getränke ist erlaubnisfrei. Hier sind aber die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Antrag

35,00 EUR bei nicht gewerblichen Veranstaltern

70,00 – 200,00 EUR bei gewerblichen Veranstaltungen

Ausschank, alkoholische Getränke https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25545/show
Gaststättenangelegenheiten
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Herr

Detlef

Griep

B502

0208 825-2689
detlef.griep@oberhausen.de