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Zwangsvollstreckung
- Pfändung durch den Vollziehungsbeamten (vergl. mit Gerichtsvollziehern) in das bewegliche Vermögen (zb. Autopfändung)
- Pfändung u.a. des Kontos, Lohns, Rente etc.
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Bei Grundbesitz: Eintragung von Sicherungshypotheken, Zwangsversteigerung
- Zwangsweise Türöffnung zur Durchsuchung der Wohnung mit dem Ziel der Wegnahme von Vermögenswerten
- Forderungsaufstellung im Rahmen des Insolvenzverfahrens
Es stehen nachfolgende Ansprechpartner/innen für Sie zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den/die Sachbearbeiter/in, der/die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist. Die Büros befinden sich im 3. und 4. Obergeschoss des Rathauses Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen.
Es wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
| A - Bra | Frau Isermann |
| Brb – Erm | Herr Katner |
| Ern - Hei | Frau Bischoff |
| Hej – Kap | Frau Bierschenk |
| Kaq – Kor | Frau Heiden (Mo/Di) |
| Kos – Las | Herr Schacht |
| Lat – Oma | Frau Pooth |
| Omb – Sah | Frau Sachs |
| Sai – Sol | Herr Haubenreißer |
| Som – Z | Frau Ingenpahs |
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| Zwangsversteigerung | Frau Frowerk / N.N. |
| Insolvenzverfahren | Frau Radtke |
| Amtshilfeersuchen | Frau Czauderna |
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung entstehen weitere Kosten (Pfändungsgebühren, Vollstreckungskosten, Gerichtskosten etc.), die vom Schuldner zusätzlich zu tragen sind.
Die Höhe der Vollstreckungsgebühren und- auslagen richtet sich nach der Höhe der offenen Forderung, siehe auch Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (KostO NW).