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Zwangsvollstreckung
- Pfändung durch den Vollziehungsbeamten (vergl. mit Gerichtsvollziehern) in das bewegliche Vermögen (zb. Autopfändung)
- Pfändung u.a. des Kontos, Lohns, Rente etc.
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Bei Grundbesitz: Eintragung von Sicherungshypotheken, Zwangsversteigerung
- Zwangsweise Türöffnung zur Durchsuchung der Wohnung mit dem Ziel der Wegnahme von Vermögenswerten
- Forderungsaufstellung im Rahmen des Insolvenzverfahrens
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den/die Sachbearbeiter/in, der/die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist.
A-Bud: Herr Tebeck
Bue-Gas: Frau Bischoff
Gat-Kai: Frau Ingenpahs
Kaj-Lin: Herr Schacht
Lio-Pip: Herr Katner
Piq-Stac: Frau Kleinophorst
Stad-Z: Frau Sachs
Zwangsversteigerung: Frau Bex-Beschmann
Insolvenzen: Herr Deik
Autopfändung: Herr Haubenreißer
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung entstehen weitere Kosten (Pfändungsgebühren, Vollstreckungskosten, Gerichtskosten etc.), die vom Schuldner zusätzlich zu tragen sind.
Die Höhe der Vollstreckungsgebühren und- auslagen richtet sich nach der Höhe der offenen Forderung, siehe auch Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (KostO NW).
- Pfändung durch den Vollziehungsbeamten (vergl. mit Gerichtsvollziehern) in das bewegliche Vermögen (zb. Autopfändung)
- Pfändung u.a. des Kontos, Lohns, Rente etc.
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Bei Grundbesitz: Eintragung von Sicherungshypotheken, Zwangsversteigerung
- Zwangsweise Türöffnung zur Durchsuchung der Wohnung mit dem Ziel der Wegnahme von Vermögenswerten
- Forderungsaufstellung im Rahmen des Insolvenzverfahrens
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den/die Sachbearbeiter/in, der/die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist.
A-Bud: Herr Tebeck
Bue-Gas: Frau Bischoff
Gat-Kai: Frau Ingenpahs
Kaj-Lin: Herr Schacht
Lio-Pip: Herr Katner
Piq-Stac: Frau Kleinophorst
Stad-Z: Frau Sachs
Zwangsversteigerung: Frau Bex-Beschmann
Insolvenzen: Herr Deik
Autopfändung: Herr Haubenreißer
Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung entstehen weitere Kosten (Pfändungsgebühren, Vollstreckungskosten, Gerichtskosten etc.), die vom Schuldner zusätzlich zu tragen sind.
Die Höhe der Vollstreckungsgebühren und- auslagen richtet sich nach der Höhe der offenen Forderung, siehe auch Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (KostO NW).
Vollstreckung, Pfändung, Vermögensauskunft, Zwangsversteigerung, Türöffnung, Insolvenz, Autopfändung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25650/showFrau
Kleinophorst
Sachbearbeitung
417
Herr
Schacht
419
Herr
Katner
Sachbearbeitung
Herr
Tebeck
Sachbearbeitung
415
Frau
Bischoff
Sachbearbeitung
415
Frau
Ingenpahs
Sachbearbeitung
417
Frau
Sachs
Sachbearbeitung
413
Frau
Bex-Beschmann
Arbeitsgruppenleitung
409
Herr
Deik
Arbeitsgruppenleitung
411
Herr
Haubenreißer
Arbeitsgruppenleitung
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