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Zwangsvollstreckung

Falls offene Forderungen der Stadt Oberhausen trotz Mahnung nicht gezahlt werden, ergreift die Vollstreckungsstelle die erforderlichen Maßnahmen zur zwangsweisen Beitreibung dieser Forderungen. Im Wege der Amtshilfe werden auch Ersuchen anderer Behörden bearbeitet, wenn diese Forderungen gegenüber Einwohnern Oberhausens haben.
Die von der Vollstreckungsstelle durchgeführten Maßnahmen umfassen u.a. :
  • Pfändung durch den Vollziehungsbeamten (vergl. mit Gerichtsvollziehern) in das bewegliche Vermögen (zb. Autopfändung)
  • Pfändung u.a. des Kontos, Lohns, Rente etc.
  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Bei Grundbesitz: Eintragung von Sicherungshypotheken, Zwangsversteigerung
  • Zwangsweise Türöffnung zur Durchsuchung der Wohnung mit dem Ziel der Wegnahme von Vermögenswerten
  • Forderungsaufstellung im Rahmen des Insolvenzverfahrens

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den/die Sachbearbeiter/in, der/die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist.

A-Bud:      Herr Tebeck
Bue-Gas:  Frau Bischoff
Gat-Kai:    Frau Ingenpahs
Kaj-Lin:     Herr Schacht
Lio-Pip:     Herr Katner
Piq-Stac:   Frau Kleinophorst
Stad-Z:     Frau Sachs

Zwangsversteigerung: Frau Bex-Beschmann
Insolvenzen: Herr Deik
Autopfändung: Herr Haubenreißer

 

Kontakt

Vollstreckung
Schwartzstraße 72,
46045 Oberhausen

Gebühren

Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung entstehen weitere Kosten (Pfändungsgebühren, Vollstreckungskosten, Gerichtskosten etc.), die vom Schuldner zusätzlich zu tragen sind. 

Die Höhe der Vollstreckungsgebühren und- auslagen richtet sich nach der Höhe der offenen Forderung, siehe auch Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (KostO NW).

Zwangsvollstreckung
Falls offene Forderungen der Stadt Oberhausen trotz Mahnung nicht gezahlt werden, ergreift die Vollstreckungsstelle die erforderlichen Maßnahmen zur zwangsweisen Beitreibung dieser Forderungen. Im Wege der Amtshilfe werden auch Ersuchen anderer Behörden bearbeitet, wenn diese Forderungen gegenüber Einwohnern Oberhausens haben.
Die von der Vollstreckungsstelle durchgeführten Maßnahmen umfassen u.a. :
  • Pfändung durch den Vollziehungsbeamten (vergl. mit Gerichtsvollziehern) in das bewegliche Vermögen (zb. Autopfändung)
  • Pfändung u.a. des Kontos, Lohns, Rente etc.
  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Bei Grundbesitz: Eintragung von Sicherungshypotheken, Zwangsversteigerung
  • Zwangsweise Türöffnung zur Durchsuchung der Wohnung mit dem Ziel der Wegnahme von Vermögenswerten
  • Forderungsaufstellung im Rahmen des Insolvenzverfahrens

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den/die Sachbearbeiter/in, der/die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist.

A-Bud:      Herr Tebeck
Bue-Gas:  Frau Bischoff
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Kaj-Lin:     Herr Schacht
Lio-Pip:     Herr Katner
Piq-Stac:   Frau Kleinophorst
Stad-Z:     Frau Sachs

Zwangsversteigerung: Frau Bex-Beschmann
Insolvenzen: Herr Deik
Autopfändung: Herr Haubenreißer

 

Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung entstehen weitere Kosten (Pfändungsgebühren, Vollstreckungskosten, Gerichtskosten etc.), die vom Schuldner zusätzlich zu tragen sind. 

Die Höhe der Vollstreckungsgebühren und- auslagen richtet sich nach der Höhe der offenen Forderung, siehe auch Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (KostO NW).

Vollstreckung, Pfändung, Vermögensauskunft, Zwangsversteigerung, Türöffnung, Insolvenz, Autopfändung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25650/show
Vollstreckung
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen

Frau

Kleinophorst

Sachbearbeitung

417

0208 825-2261
vollstreckung@oberhausen.de

Herr

Schacht

419

0208 825-3066
vollstreckung@oberhausen.de

Herr

Katner

Sachbearbeitung

0208 825-2436
vollstreckung@oberhausen.de

Herr

Tebeck

Sachbearbeitung

415

0208 825-3069
vollstreckung@oberhausen.de

Frau

Bischoff

Sachbearbeitung

415

0208 825-2520
vollstreckung@oberhausen.de

Frau

Ingenpahs

Sachbearbeitung

417

0208 825-2297
vollstreckung@oberhausen.de

Frau

Sachs

Sachbearbeitung

413

0208 825-2015
vollstreckung@oberhausen.de

Frau

Bex-Beschmann

Arbeitsgruppenleitung

409

0208 825-3084
vollstreckung@oberhausen.de

Herr

Deik

Arbeitsgruppenleitung

411

0208 825-2354
vollstreckung@oberhausen.de

Herr

Haubenreißer

Arbeitsgruppenleitung

353

0208 825-2956
vollstreckung@oberhausen.de