BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Maklererlaubnis
Wer selbständig als natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft oder ausländische Gesellschaft) Immobilien, Darlehen (mit Ausnahme von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen) vermittelt, oder als Baubetreuer oder Bauträger tätig ist, benötigt eine Erlaubnis. Es erfolgt eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anhand div. Unterlagen (siehe Merkblatt)
Kontakt
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, VeterinärBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Downloads
Gebühren
je nach Tätigkeit liegen die Gebühren zwischen
550,00 EUR und 1550,00 EUR
Unterlagen
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich, damit evtl. Rückfragen sofort erledigt werden können.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- Personalausweis
ersatzweise Pass und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes - Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Auskunft in Steuersachen
der für Sie in den letzten drei Jahren zuständigen FinanzämterAuswärtige Antragsteller / Antragstellerinnen müssen zusätzlich noch eine Auskunft in Steuersachen der Wohnortgemeinden der letzten drei Jahre (Steueramt, Stadtkasse) beibringen.
Bei einer Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, Aktiengesellschaft, Verein, Genossenschaft), sind zusätzlich Unterlagen durch alle Geschäftsführer/innen / Vorsitzenden beizubringen:
- Gesellschaftsvertrag/ Satzung in Kopie oder
- Handels-/ Vereins-/ Genossenschaftsregistereintrag und
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes über die juristische Person (sofern nicht GmbH in Gründung)
- Auskunft in Steuersachen der Firmensitzgemeinde über die juristische Person (sofern nicht GmbH i. Gr.)
- Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person (sofern nicht GmbH i. Gr.)
Unvollständige Angaben oder fehlende Unterlagen führen dazu, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann.