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Brandverhütungsschau


Die Brandverhütungsschau durch die Brandschutzdienststelle ist im § 26 des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) rechtlich geregelt.

Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, sind im Hinblick auf die Belange das Brandschutzes regelmäßig zu überprüfen.

Überprüfungspflichtig sind:

  • Pflege- und Betreuungsobjekte
  • Übernachtungsbetriebe
  • Versammlungsobjekte
  • Unterrichtsobjekte
  • Hochhäuser
  • Verkaufsobjekte
  • Verwaltungsgebäude
  • Ausstellungsobjekte
  • Mittel- und Großgaragen
  • Gewerbeobjekte
  • Sonderobjekte

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Regelungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.
Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau durch die Brandschutzdienststelle ist im § 26 des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) rechtlich geregelt.

Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, sind im Hinblick auf die Belange das Brandschutzes regelmäßig zu überprüfen.

Überprüfungspflichtig sind:

  • Pflege- und Betreuungsobjekte
  • Übernachtungsbetriebe
  • Versammlungsobjekte
  • Unterrichtsobjekte
  • Hochhäuser
  • Verkaufsobjekte
  • Verwaltungsgebäude
  • Ausstellungsobjekte
  • Mittel- und Großgaragen
  • Gewerbeobjekte
  • Sonderobjekte

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Regelungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.
Brandschau https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26143/show
Vorbeugender Brandschutz
Dorstener Straße 119 46119 Oberhausen

Herr

Joachim

Reuschenbach

stellvertretende Bereichsleitung / Fachbereichsleitung

1.2.45

0208 8585-860
jochen.reuschenbach@oberhausen.de

Herr

Mark

Lindemann

Sachbearbeitung

1.2.44

0208 8585-830
mark.lindemann@oberhausen.de

Herr

André

Fustig

Sachbearbeitung

1.2.38

0208 8585-861
andre.fustig@oberhausen.de

Herr

Udo

Schürmann

1.2.33

0208 8585-870
udo.schuermann@oberhausen.de