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Jagdschein

Jagdscheine nach dem Bundesjagdgesetz können bei der Unteren Jagdbehörde, beim Ordnungsamt, ausgestellt oder verlängert werden. Der Jagdschein kann als Tages- oder Jahresschein für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre erteilt werden.

Es ist zwingend erforderlich für den beantragten Zeitraum eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen, die belegt, dass für diesen Zeitraum eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Kontakt

Allgemeine Gefahrenabwehr
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

  • 1 Jahr                        45,00 EUR
  • 2 Jahre                      60,00 EUR
  • 3 Jahre                      75,00 EUR
  • Tagesjagdschein       20,00 EUR
  • 1 Jahr Jugend           25,00 EUR
  • 2 Jahre Jugend         35,00 EUR
  • 3 Jahre Jugend         40,00 EUR
  • Tagesschein Jugend 20,00 EUR