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Jagdschein
Jagdscheine nach dem Bundesjagdgesetz können bei der Unteren Jagdbehörde, beim Ordnungsamt, ausgestellt oder verlängert werden. Der Jagdschein kann als Tages- oder Jahresschein für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre erteilt werden.
Es ist zwingend erforderlich für den beantragten Zeitraum eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen, die belegt, dass für diesen Zeitraum eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
- 1 Jahr 45,00 EUR
- 2 Jahre 60,00 EUR
- 3 Jahre 75,00 EUR
- Tagesjagdschein 20,00 EUR
- 1 Jahr Jugend 25,00 EUR
- 2 Jahre Jugend 35,00 EUR
- 3 Jahre Jugend 40,00 EUR
- Tagesschein Jugend 20,00 EUR