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Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Kauf und zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenständen) der Klasse 2 zum Beispiel bei Polterabenden, Geburtstagen, Hochzeiten, Jubiläen.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
60,00 EUR
Unterlagen
Schriftlicher Antrag per Mail an pyrotechnik@oberhausen.de
Folgende Angaben werden benötigt:
- Personalien des Antragstellers
- Angaben zum Abbrennort (Adresse der Veranstaltung)
- Datum, Uhrzeit (bis maximal 22.00 Uhr, in den Sommermonaten 22.30 Uhr)