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Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Kauf und zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenständen) der Klasse 2 zum Beispiel bei Polterabenden, Geburtstagen, Hochzeiten, Jubiläen.

Kontakt

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

60,00 EUR

Unterlagen

Schriftlicher Antrag per Mail an pyrotechnik@oberhausen.de

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Personalien des Antragstellers
  • Angaben zum Abbrennort (Adresse der Veranstaltung)
  • Datum, Uhrzeit (bis maximal 22.00 Uhr, in den Sommermonaten 22.30 Uhr)