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Erteilung einer Mietwagenkonzession

Wer gewerblich oder entgeltlich Personen befördern möchte, benötigt eine entsprechende Konzession.


Diese wird befristet erteilt.

 

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Kontakt

Führerscheinstelle
Am Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

Ansprechpartner/innen

Gebühren

  • 150,00 EUR für die erste Konzession
  • 60,00 EUR für jede weitere.
  • 13,00 EUR Führungszeugnis
  • gegebenenfalls 41,00 EUR Ausnahmegenehmigung
  • jede weitere 25,00 EUR

Unterlagen

  • gültiges, amtliches Ausweisdokument
  • Nachweis der fachlichen Eignung (siehe Nummer 4) 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Knappschaft Bahn-See (Minijobzentrale) 
  • (Sozialabgaben Geringverdiener; nicht älter als 3 Monte)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport- und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr, nicht älter als 3 Monate) 
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitzgemeinde (nicht älter als 3 Monate) 
  • Bescheinigung in Steuersachen Ihres zuständigen Finanzamtes (auswärtigen Wohnsitz beachten, nicht älter als 3 Monate) 
  • Angaben zur Leistungsfähigkeit
  • Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZuGV) in Form von _____________________________ (nicht älter als 3 Monate) 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9 GZR 3, nicht älter als 3 Monate) 
  • Bescheinigung über die Entrichtung der Sozialversicherungsbeträge (nicht älter als 3 Monate) 
  • Angaben über das/ die einzusetzende(n) Fahrzeug(e) (Kennzeichen), den Hersteller (Fahrgestellnummer) und Sitzplätze unter Beifügung  
  • Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und einer Kopie der aktuellen Hauptuntersuchung inklusive BOKraft-Abnahme des/der einzusetzenden Fahrzeuge
  • Eichbestätigung der Fahrpreisanzeiger 
  • Angaben über die eingesetzten Fahrer und den Umfang deren Tätigkeit (Anlage Fahrerliste / nur bei Antrag auf Erteilung Gelegenheitsverkehr mit Taxen) 

Bei juristischen Personen zusätzlich:

  • Gesellschafterliste 
  • Auszug aus dem Handelsregister (beglaubigte Abschrift der Eintragungen, nicht älter als 3 Monate) 
  • Geschäftsführervertrag, im Fall, dass eine erweiterte Prüfung nach § 1 PBZugV erfolgen soll:  

Weiterführende Informationen

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