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Erteilung einer Mietwagenkonzession
Wer gewerblich oder entgeltlich Personen befördern möchte, benötigt eine entsprechende Konzession.
Diese wird befristet erteilt.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Kontakt
FührerscheinstelleAm Förderturm 28,
46049 Oberhausen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
- 150,00 EUR für die erste Konzession
- 60,00 EUR für jede weitere.
- 13,00 EUR Führungszeugnis
- gegebenenfalls 41,00 EUR Ausnahmegenehmigung
- jede weitere 25,00 EUR
Unterlagen
- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- Nachweis der fachlichen Eignung (siehe Nummer 4)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Knappschaft Bahn-See (Minijobzentrale)
- (Sozialabgaben Geringverdiener; nicht älter als 3 Monte)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport- und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr, nicht älter als 3 Monate)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitzgemeinde (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen Ihres zuständigen Finanzamtes (auswärtigen Wohnsitz beachten, nicht älter als 3 Monate)
- Angaben zur Leistungsfähigkeit
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZuGV) in Form von _____________________________ (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9 GZR 3, nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung über die Entrichtung der Sozialversicherungsbeträge (nicht älter als 3 Monate)
- Angaben über das/ die einzusetzende(n) Fahrzeug(e) (Kennzeichen), den Hersteller (Fahrgestellnummer) und Sitzplätze unter Beifügung
- Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und einer Kopie der aktuellen Hauptuntersuchung inklusive BOKraft-Abnahme des/der einzusetzenden Fahrzeuge
- Eichbestätigung der Fahrpreisanzeiger
- Angaben über die eingesetzten Fahrer und den Umfang deren Tätigkeit (Anlage Fahrerliste / nur bei Antrag auf Erteilung Gelegenheitsverkehr mit Taxen)
Bei juristischen Personen zusätzlich:
- Gesellschafterliste
- Auszug aus dem Handelsregister (beglaubigte Abschrift der Eintragungen, nicht älter als 3 Monate)
- Geschäftsführervertrag, im Fall, dass eine erweiterte Prüfung nach § 1 PBZugV erfolgen soll:
Weiterführende Informationen
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Erteilung einer Mietwagenkonzession Mietwagen, Erteilung, gewerblich, Personenbeförderung, entgeltlich, Unternehmer
Wer gewerblich oder entgeltlich Personen befördern möchte, benötigt eine entsprechende Konzession.
Diese wird befristet erteilt.
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- gültiges, amtliches Ausweisdokument
- Nachweis der fachlichen Eignung (siehe Nummer 4)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Knappschaft Bahn-See (Minijobzentrale)
- (Sozialabgaben Geringverdiener; nicht älter als 3 Monte)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport- und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr, nicht älter als 3 Monate)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitzgemeinde (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen Ihres zuständigen Finanzamtes (auswärtigen Wohnsitz beachten, nicht älter als 3 Monate)
- Angaben zur Leistungsfähigkeit
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZuGV) in Form von _____________________________ (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9 GZR 3, nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung über die Entrichtung der Sozialversicherungsbeträge (nicht älter als 3 Monate)
- Angaben über das/ die einzusetzende(n) Fahrzeug(e) (Kennzeichen), den Hersteller (Fahrgestellnummer) und Sitzplätze unter Beifügung
- Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und einer Kopie der aktuellen Hauptuntersuchung inklusive BOKraft-Abnahme des/der einzusetzenden Fahrzeuge
- Eichbestätigung der Fahrpreisanzeiger
- Angaben über die eingesetzten Fahrer und den Umfang deren Tätigkeit (Anlage Fahrerliste / nur bei Antrag auf Erteilung Gelegenheitsverkehr mit Taxen)
Bei juristischen Personen zusätzlich:
- Gesellschafterliste
- Auszug aus dem Handelsregister (beglaubigte Abschrift der Eintragungen, nicht älter als 3 Monate)
- Geschäftsführervertrag, im Fall, dass eine erweiterte Prüfung nach § 1 PBZugV erfolgen soll:
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https://serviceportal.oberhausen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26272/show Führerscheinstelle
Der Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten, ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig. Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
2-4-40-260 001 Am Förderturm 28 46049 Oberhausen
0208 825-9003
0208 825-9132
fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Frau Efe 5
0208 825-9049
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m.efe@oberhausen.de