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Tierausstellungen
Vorgenannte Veranstaltungen sind mindestens vier Wochen vor Beginn der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen sind mindestens acht Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Ansprechpartner/innen
Unterlagen
Schriftliche Anzeige mit folgenden Angaben:
- Veranstaltungsort, -tag, -uhrzeit,
- Name und Adresse des Veranstalters / Vereins