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Umweltzone
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone nach § 40 Abs. 1 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Bitte bringen Sie mit:
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Unterlagen nach Umfang der beantragten Tätigkeit.
Kontakt
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, VerkehrsüberwachungBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Gebühren
- 15,00 Euro Tagesgenehmigung
- 75,00 Euro Jahresgebühr für Privatpersonen
- 100,00 Euro Jahresgebühr für Gewerbetreibende