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L 4 - Emmericher Straße
Die Landesstraße L 4 - Emmericher Straße ist eine verkehrswichtige Straße und ist im Straßennetz der Stadt Oberhausen als innerstädtische Hauptverkehrsstraße ausgewiesen.
Es ist beabsichtigt, die Emmericher Straße von Habichtstraße bis zur Bahnstraße mit Hilfe von Bundes- und Landeszuwendungen nach dem GVFG auszubauen.
Eine Neuaufteilung des gesamten Straßenraumes soll die Leichtigkeit des Verkehrsablaufes und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Es werden beidseitig Radfahr-/Schutzstreifen, Längsparkstreifen und Gehwege angeordnet. Einzelne städtische Flächen werden zurzeit als Vorgarten privat genutzt und werden in die Planung der neuen Erschließung eingebunden. Die Aufteilung des Straßenraumes variiert abschnittsweise.
Zurzeit ist im gesamten Ausbaubereich keine geschlossene Gehwegverbindung vorhanden. Die schlecht befestigten Seitenräume bieten keinen Schutz für die schwächeren Verkehrsteilnehmer - insbesondere Fußgänger - und erzeugen damit ein erhöhtes Gefahrenpotential. Durch den beabsichtigten Ausbau erhalten die Gehwege eine Mindestbreite von 2,0 m und werden teilweise der bestehenden, angrenzenden Bebauung angepasst. Die Gehweg- bzw. Wartefläche im Bereich der Fahrbahnrandhaltestellen erhält eine Breite von mindestens 4,0 m. Die vorhandenen ÖPNV-Fahrbahnrandhaltestellen (Buskaps) im Bereich der Hühnerstraße werden an die neue Ausbausituation angepasst sowie verkehrsgerecht und barrierefrei hergestellt.
Beidseitig der Fahrbahn werden im gesamten Ausbaubereich Längsparkstreifen mit 2,0 m Breite ausgebaut, die jeweils durch Zufahrten zu den Anliegergrundstücken und Straßenbegleitgrün unterbrochen werden.
Auf der Fahrbahn werden die Längsparkstreifen durch einen 0,75 m breiten Schutzstreifen von den beidseitig ausmarkierten Radschutzstreifen getrennt. Der Radfahrstreifen mit 1,85 m Breite wird von der Habichtstraße bis zum Kreisverkehrsplatz Bahnstraße vorgesehen und nur von der ÖPNV-Haltestelle Lindenplatz sowie den beiden Querungshilfen im Bereich der Habichtstraße und Hufstraße unterbrochen.
In der Regel steht dem motorisierten Verkehr eine Fahrstreifenbreite von 3,25 m zur Verfügung, die sich im Bereich der Einmündung Habichtstraße auf 3,65 m vergrößert. Im Bereich der Querungshilfen wird die Fahrstreifenbreite aufgrund des zugelassenen Schwerverkehrs auf bis zu 3,85 m verbreitert.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung fand am 30.11.2017 in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr in der Aula der Heinrich-Böll-Gesamtschule in Schmachtendorf eine Informationsveranstaltung statt.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung fand am 30.11.2017 in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr in der Aula der Heinrich-Böll-Gesamtschule in Schmachtendorf eine Informationsveranstaltung statt.