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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser
Eine wasserrechtliche Erlaubnis muss beantragt werden
- für die Versickerung von Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen über eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Rigole oder Sickerschacht)
- für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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Gebühren
200 Euro
Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplan mit Darstellung der Versickerungsanlage bzw. der Einleitstelle
- Schnittzeichnung der Versickerungsanlage
- ggf. hydrogeologisches Gutachten
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser
Eine wasserrechtliche Erlaubnis muss beantragt werden
- für die Versickerung von Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen über eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Rigole oder Sickerschacht)
- für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplan mit Darstellung der Versickerungsanlage bzw. der Einleitstelle
- Schnittzeichnung der Versickerungsanlage
- ggf. hydrogeologisches Gutachten
Untere Umweltschutzbehörde
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Frau
Beate
Altendorf
Sachbearbeitung
B712
0208 825-3593
beate.altendorf@oberhausen.de
Frau
Stefanie
Römer
B713
0208 825-3622
stefanie.roemer@oberhausen.de
Untere Wasserbehörde
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Frau
Beate
Altendorf
Sachbearbeitung
B712
0208 825-3593
beate.altendorf@oberhausen.de
Frau
Stefanie
Römer
B713
0208 825-3622
stefanie.roemer@oberhausen.de