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Erlaubnis für eine Wärmepumpe
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Energieentnahme mittels einer Wärmepumpenanlage.
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Gebühren
Mindestgebühr: 200 Euro
Unterlagen
Bitte in doppelter Ausfertigung vorlegen:
- Antragsvordruck
- Flurkartenauszug
- Übersichtsplan
- Lageplan mit Kennzeichnung des Anlagenstandortes
- Beschreibung der Anlage
- Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen mit Grundwasserständen.
Weitere Unterlagen können in Abhängigkeit von der Anlagenart notwendig werden.
Sie sind im Antragsvordruck aufgelistet.
Erlaubnis für eine Wärmepumpe
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Energieentnahme mittels einer Wärmepumpenanlage.
Bitte in doppelter Ausfertigung vorlegen:
- Antragsvordruck
- Flurkartenauszug
- Übersichtsplan
- Lageplan mit Kennzeichnung des Anlagenstandortes
- Beschreibung der Anlage
- Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen mit Grundwasserständen.
Weitere Unterlagen können in Abhängigkeit von der Anlagenart notwendig werden.
Sie sind im Antragsvordruck aufgelistet.
Mindestgebühr: 200 Euro
Wärmepumpe, Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Heizung über Energieentnahme https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26482/show Untere Umweltschutzbehörde
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Herr
Jürgen
Voß
B713
0208 825-3602
j.voss@oberhausen.de
Untere Wasserbehörde
001 Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Herr
Jürgen
Voß
B713
0208 825-3602
j.voss@oberhausen.de