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Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser

Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser ist immer dann zu beantragen, wenn Niederschlagswasser von bebauten und/oder befestigten Flächen nicht in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, sondern auf dem eigenen Grundstück versickert werden soll.

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Gebühren

20,00 - 55,00 EUR

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular und
  • ein Lageplan, in dem die zu befreienden Flächen und die Flächen auf denen versickert werden soll, dargestellt sind.

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser ist immer dann zu beantragen, wenn Niederschlagswasser von bebauten und/oder befestigten Flächen nicht in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, sondern auf dem eigenen Grundstück versickert werden soll.
  • Ausgefülltes Antragsformular und
  • ein Lageplan, in dem die zu befreienden Flächen und die Flächen auf denen versickert werden soll, dargestellt sind.
20,00 - 55,00 EUR Versickerung von Niederschlagswasser Regenwasserversickerung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26485/show
Untere Umweltschutzbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Frau

Dominika

Fischer

Sachbearbeitung

B712

0208 825-3593
dominika.fischer@oberhausen.de

Frau

Stefanie

Römer

B713

0208 825-3622
stefanie.roemer@oberhausen.de
Untere Wasserbehörde
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