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Indirekteinleitergenehmigung von mineralölhaltigem Abwasser

Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von mineral­ölhaltigem Abwasser in die öffentliche Kanalisation.

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Gebühren

Mindetsgebühr: 250 EUR

Unterlagen

  • Ausgefüllter Antragsvordruck
  • Amtlicher Lageplan M 1:500
  • Entwässerungsplan M 1:50 oder 1:100
  • Konstruktionszeichnung und Herstellerbeschreibung der Abwasserbehandlungsanlage;
  • Bauartzulassung oder Prüf­zeichen der Abwasserbehandlungsanlage
  • Bemessungsberechnung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß DIN 1999-100
  • Einbau- und Betriebsbeschreibung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß DIN 1999-100
  • Auflistung aller Arbeiten, bei denen Abwasser anfällt mit Angabe der entsprechenden Abwassermenge
  • Auflistung aller im Betrieb/ in der Waschhalle eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel und sonstigen Hilfsmittel
  • DIN-Sicherheitsdatenblatt für Wasch-, Reinigungs- und Hilfsmittel
  • Bescheinigung, dass die Wasch-, Reinigungs- und Hilfs­mittel frei von organisch gebundenen Halogenverbin­dungen sind
  • Angaben zur Kapazität der Autowaschanlage und die Anzahl der im vergangenen Jahr gewaschenen PKW’s
  • Nachweis über die letzte Generalinspektion (Fünf-Jahresprüfung)

Indirekteinleitergenehmigung von mineralölhaltigem Abwasser Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von mineral­ölhaltigem Abwasser in die öffentliche Kanalisation.
  • Ausgefüllter Antragsvordruck
  • Amtlicher Lageplan M 1:500
  • Entwässerungsplan M 1:50 oder 1:100
  • Konstruktionszeichnung und Herstellerbeschreibung der Abwasserbehandlungsanlage;
  • Bauartzulassung oder Prüf­zeichen der Abwasserbehandlungsanlage
  • Bemessungsberechnung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß DIN 1999-100
  • Einbau- und Betriebsbeschreibung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß DIN 1999-100
  • Auflistung aller Arbeiten, bei denen Abwasser anfällt mit Angabe der entsprechenden Abwassermenge
  • Auflistung aller im Betrieb/ in der Waschhalle eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel und sonstigen Hilfsmittel
  • DIN-Sicherheitsdatenblatt für Wasch-, Reinigungs- und Hilfsmittel
  • Bescheinigung, dass die Wasch-, Reinigungs- und Hilfs­mittel frei von organisch gebundenen Halogenverbin­dungen sind
  • Angaben zur Kapazität der Autowaschanlage und die Anzahl der im vergangenen Jahr gewaschenen PKW’s
  • Nachweis über die letzte Generalinspektion (Fünf-Jahresprüfung)
Mindetsgebühr: 250 EUR Indirekteinleitung, mineralölhaltiges Abwasser, Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage, Abwasser, Mineralöl, Einleitung, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26486/show
Untere Umweltschutzbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Frau

Svenja

Menke

Verwaltung

B708

0208 825-3542
svenja.menke@oberhausen.de
Untere Wasserbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

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Svenja

Menke

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