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Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland gestorben ist, dann besteht die Möglichkeit diesen Sterbefall in Deutschland nachzubeurkunden. Dies ist nicht zwingend erforderlich, da ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden.

Die Nachbeurkundung muss beim Standesamt beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Eltern oder Kinder der verstorbenen Person, sowie der Ehegatte bzw. Lebenspartner.


Zuständig

Wenn die/ der Verstorbene zuletzt in Deutschland gelebt hat, dann ist das Standesamt des Wohnortes zuständig.

Sollte die/der Verstorbene keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland gehabt haben, dann ist das Standesamt des letzten Wohnortes im Inland zuständig.

Wenn die/der Verstorbene nie in Deutschland gelebt hat, dann ist das Standesamt I in Berlin zuständig für die Nachbeurkundung.

Kontakt

Sterbefälle
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: sterbefaelle@oberhausen.de

Gebühren

  • 21,00 EUR für die Nachbeurkundung
  • 10,00 EUR für die Sterbeurkunde

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde
Wenn die/der Verstorbene verheiratet, geschieden oder verwitwet war, dann wird zusätzlich noch
  • die Heiratsurkunde und
  • eventuell das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners benötigt

Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland gestorben ist, dann besteht die Möglichkeit diesen Sterbefall in Deutschland nachzubeurkunden. Dies ist nicht zwingend erforderlich, da ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden.

Die Nachbeurkundung muss beim Standesamt beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Eltern oder Kinder der verstorbenen Person, sowie der Ehegatte bzw. Lebenspartner.


Zuständig

Wenn die/ der Verstorbene zuletzt in Deutschland gelebt hat, dann ist das Standesamt des Wohnortes zuständig.

Sollte die/der Verstorbene keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland gehabt haben, dann ist das Standesamt des letzten Wohnortes im Inland zuständig.

Wenn die/der Verstorbene nie in Deutschland gelebt hat, dann ist das Standesamt I in Berlin zuständig für die Nachbeurkundung.
  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde
Wenn die/der Verstorbene verheiratet, geschieden oder verwitwet war, dann wird zusätzlich noch
  • die Heiratsurkunde und
  • eventuell das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners benötigt
  • 21,00 EUR für die Nachbeurkundung
  • 10,00 EUR für die Sterbeurkunde
Sterbeurkunde https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26710/show
Sterbefälle
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Fax 0208 825-2723