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Anmeldung einer Wohnung
Seit dem 1. November 2015 gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland das Bundesmeldegesetz (BMG).
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (siehe § 17 BMG). Es ist hierbei unerheblich, ob es sich bei der Wohnung um Ihre alleinige, Haupt- oder eine Nebenwohnung handelt.
Für eine Anmeldung buchen Sie bitte vorab einen Termin im Internet unter „termine.oberhausen.de“ oder per Telefon unter der Nummer „+49 (0) 208 825 1“.
Erforderlich ist die Vorlage einer „Wohnungsgeberbestätigung“, welche Ihnen Ihr Vermieter ausstellt. Hierzu ist dieser gesetzlich verpflichtet (siehe § 19 BMG).
Sollten Sie selbst Eigentümer sein, bringen Sie bitte stattdessen einen geeigneten Nachweis mit, z.B. den Kaufvertrag oder einen Grundbuchauszug.
Außerdem bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit und, sofern vorhanden, auch Ihren Reisepass. Sollen mehrere Personen angemeldet werden, bringen Sie bitte die entsprechenden Dokumente aller Personen mit.
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Oberhausen und bei Zuzügen aus dem Inland steht es Ihnen frei, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. In diesem Fall muss die bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen können.
Zieht eine Familie gemeinsam um, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied vorspricht.
Steht beiden Elternteilen das Sorgerecht zu und einer zieht mit einem Kind aus dem gemeinsamen Haushalt aus, muss zur Anmeldung des Kindes eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder eine entsprechende gerichtliche oder jugendamtliche Entscheidung vorgelegt werden.
Wenn Sie Halter eines Kraftfahrzeuges sind, muss nach Ihrer Anmeldung auch Ihre Anschrift in der „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ (ehemals bekannt als „Fahrzeugschein“) geändert werden. Der Bürgerservice bietet an, diesen Schritt im Rahmen der Anmeldung für Sie zu übernehmen, sodass eine anschließende Vorsprache bei der Kfz.-Zulassungsstelle für Sie entfällt. Dies ist nur möglich, wenn die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges aktuell ist und Sie das Kennzeichen beibehalten möchten.
Bei Zuzügen aus dem Ausland müssen alle Personen persönlich vorsprechen.
Sofern Sie mit Ihrem Ehepartner zuziehen, bringen Sie bitte Ihre Eheurkunde mit.
Sofern Sie mit einem oder mehreren Kindern zuziehen, bringen Sie bitte deren Geburtsurkunden mit.
Bitte beachten Sie hierzu die rechtlichen Anforderungen, die an ausländische Urkunden zu stellen sind:
Urkunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten sollen in internationaler Form oder zu Deutsch übersetzt vorgelegt werden. Urkunden aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten bedürfen, zusätzlich zur Übersetzung, regelmäßig der Echtheitsbestätigung, bevor diese hier anerkannt werden dürfen (Stichwörter „Legalisation“ und „Apostille“). Eine umfangreiche Übersicht zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Ansonsten erklären wir Ihnen den Sachverhalt gern vor Ort.
Übersetzungen sollen durch einen im Inland öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer gefertigt werden. Einen geeigneten Übersetzer finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Landes Hessen.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Voraussetzungen
- Termin
Internet: termine.oberhausen.de
Telefon: +49 (0) 208 825 1
Downloads
Gebühren
- gebührenfrei
Gebühren für die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil 1:
- Umzug innerhalb: 10,80 €
- Zuzug: 24,20 €
Unterlagen
- Personalausweis und Reisepass, sofern vorhanden
- Wohnungsgeberbestätigung oder Eigentumsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (siehe Informationstext)
Fristen
- 2 Wochen ab Einzug