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Einreichen von Schwerbehindertenanträgen über die Bürgerserviceeinrichtungen

Allgemeines

Das Schwerbehindertengesetz sieht wichtige Hilfen für Behinderte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen vor. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Hilfen ist eine Feststellung nach dem Schwerbehindertengesetz.

Ab dem 01. Januar 2008 sind dafür die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Versorgungsämter sind aufgelöst worden. Für Oberhausen wird diese Aufgabe von der Stadt Essen erledigt.

Um den Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern den Weg nach Essen zu ersparen, bieten die Bürgerservicestellen eine Vielzahl von Leistungen für Schwerbehinderte an. Diese Leistungen sind unten auf der Seite aufgelistet.

Beim Bürgerservice erhalten Sie den Antragsvordruck sowie den Ratgeber für Schwerbehinderte mit ausführlichen Informationen zum Schwerbehindertenrecht und eine Erläuterung der Fachbegriffe.  Die Anträge werden dort auch entgegengenommen und an die Stadt Essen weitergeleitet.

Ein Online-Antrag kann auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Münster gestellt werden. Weitere Informationen zum Thema Schwerbehinderung sind auf der Internet-Seite des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erhältlich.

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

Unterlagen

Erstantrag oder Änderungsantrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung

Einreichen von Schwerbehindertenanträgen über die Bürgerserviceeinrichtungen

Allgemeines

Das Schwerbehindertengesetz sieht wichtige Hilfen für Behinderte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen vor. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Hilfen ist eine Feststellung nach dem Schwerbehindertengesetz.

Ab dem 01. Januar 2008 sind dafür die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Versorgungsämter sind aufgelöst worden. Für Oberhausen wird diese Aufgabe von der Stadt Essen erledigt.

Um den Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern den Weg nach Essen zu ersparen, bieten die Bürgerservicestellen eine Vielzahl von Leistungen für Schwerbehinderte an. Diese Leistungen sind unten auf der Seite aufgelistet.

Beim Bürgerservice erhalten Sie den Antragsvordruck sowie den Ratgeber für Schwerbehinderte mit ausführlichen Informationen zum Schwerbehindertenrecht und eine Erläuterung der Fachbegriffe.  Die Anträge werden dort auch entgegengenommen und an die Stadt Essen weitergeleitet.

Ein Online-Antrag kann auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Münster gestellt werden. Weitere Informationen zum Thema Schwerbehinderung sind auf der Internet-Seite des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erhältlich.

Erstantrag oder Änderungsantrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung Es werden keine Gebühren erhoben. Schwerbehinderung, Anträge, Bürgerserviceeinrichtungen, Schwerbehindertenantrag https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26717/show
Bürgerservice, Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Bürgerservice, Bezirksverw.st. Sterkrade
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Bürgerservice, Bezirksverw.st. Osterfeld
Bottroper Straße 183 46117 Oberhausen