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Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises
Voraussetzungen für die Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises
Um einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen zu können muss die antragstellende Person im Besitz eines Schwerbehindertenausweises entweder mit dem Merkmal aG (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder Bl (blind) vorlegen.
Beauftragte Personen sollten neben dem Schwerbehindertenausweis auch eine Vollmacht sowie den Personalausweis des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin vorlegen.
Berufsbetreuer/innen haben den entsprechenden gerichtlichen Nachweis (Bestallungsurkunde) vorzulegen.
Für die Antragstellung ist zusätzlich ein Lichtbild erforderlich. Der Schwerbehindertenparkausweis hat eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Gebühren
Es wird keine Gebühr erhoben.
Unterlagen
- Aktueller Festellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen
- Personalausweis.
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung wird nur in den Bürgerserviceeinrichtungen im Rathaus Oberhausen und im Technischen Rathaus Sterkrade angeboten.