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Schwerbehindertenparkausweis

 

Wer im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem MerkzeichenaG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blindheit) ist, hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenparkausweis.

Mit einem solchen können Sie z.B. in Fußgängerzonen und im eingeschränkten Halteverbot parken, sowie gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung bei Parkuhren und Parkscheinautomaten parken.

 

Für die Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises buchen Sie bitte vorab einen Termin im Internet unter „termine.oberhausen.de“ oder per Telefon unter der Nummer „+49 (0) 208 825 1“.

 

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Schwerbehindertenausweis sowie ein möglichst aktuelles Lichtbild mit.

Sofern Sie den Schwerbehindertenparkausweis für eine andere Person beantragen möchten, bringen Sie bitte eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass dieser Person mit.

Voraussetzungen

Gebühren

  • gebührenfrei

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis
  • Lichtbild

  • mit Vollmacht möglich