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Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises

Voraussetzungen für die Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises

Um einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen zu können muss die antragstellende Person im Besitz eines Schwerbehindertenausweises entweder mit dem Merkmal aG (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder Bl (blind) vorlegen.

Beauftragte Personen sollten neben dem Schwerbehindertenausweis auch eine Vollmacht sowie den Personalausweis des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin vorlegen.

Berufsbetreuer/innen haben den entsprechenden gerichtlichen Nachweis (Bestallungsurkunde) vorzulegen.

Für die Antragstellung ist zusätzlich ein Lichtbild erforderlich. Der Schwerbehindertenparkausweis hat eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren.

Gebühren

Es wird keine Gebühr erhoben.

Unterlagen

  • Aktueller Festellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen
  • Personalausweis.

Weiterführende Informationen

Diese Dienstleistung wird nur in den Bürgerserviceeinrichtungen im Rathaus Oberhausen und im Technischen Rathaus Sterkrade angeboten.