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Schwerbehindertenparkausweis
Wer im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blindheit) ist, hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenparkausweis.
Mit einem solchen können Sie z.B. in Fußgängerzonen und im eingeschränkten Halteverbot parken, sowie gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung bei Parkuhren und Parkscheinautomaten parken.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Schwerbehindertenausweis sowie ein möglichst aktuelles Lichtbild mit.
Sofern Sie den Schwerbehindertenparkausweis für eine andere Person beantragen möchten, bringen Sie bitte eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass dieser Person mit.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Voraussetzungen
- Termin
Internet
Telefon: +49 (0) 208 825 1
Gebühren
- gebührenfrei
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehindertenausweis
- Lichtbild (papiern)
- mit Vollmacht möglich