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Einreichen von Elterngeldanträgen über die Bürgerserviceeinrichtungen
Mit dem ElterngeldPlus wird es künftig für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Elterngeldbezug weiterhin möglich
Der Bezug des bisherigen Elterngeldes ist weiterhin möglich. Dabei darf ein Teilzeitumfang von bis zu 30 Wochenstunden nicht überschritten werden. Entsprechend können Eltern sich nun zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von ElterngeldPlus entscheiden.
Längerer Elterngeldbezug bei Teilzeitarbeit und Partnerschaftsbonus
Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom ElterngeldPlus
Hinweis:
Durch die Auflösung der Versorgungsämter wird die Bearbeitung der Elterngeld und ElterngeldPlus Anträge für die Stadt Oberhausen von der Stadt Essen erledigt.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Unterlagen
- Antrag auf Elterngeld oder Antrag auf Elterngeld Plus
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes für das Elterngeld/ Elterngeld Plus beantragt wird
- Einkommensnachweise,
Weiterführende Informationen
Um den Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern den Weg nach Essen zu ersparen, bieten die Bürgerservicestellen folgende Leistungen zum Elterngeld an:
Sie erhalten alle notwendigen Antragsvordrucke bei den Bürgerservicestellen oder hier zum Herunterladen. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke haben, nutzen Sie bitte die Webseite: www.elterngeld-plus.de Wir nehmen die Anträge entgegen und leiten sie an das Versorgungsamt Essen weiter.
Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Internet-Seiten des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Bitte beachten Sie, dass für Fragen zum Kindergeld die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) zuständig sind.
Bundesagentur für Arbeit
- Familienkasse -
Berliner Platz 10
45127 Essen
Mit dem ElterngeldPlus wird es künftig für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Elterngeldbezug weiterhin möglich
Der Bezug des bisherigen Elterngeldes ist weiterhin möglich. Dabei darf ein Teilzeitumfang von bis zu 30 Wochenstunden nicht überschritten werden. Entsprechend können Eltern sich nun zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von ElterngeldPlus entscheiden.
Längerer Elterngeldbezug bei Teilzeitarbeit und Partnerschaftsbonus
Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom ElterngeldPlus
Hinweis:
Durch die Auflösung der Versorgungsämter wird die Bearbeitung der Elterngeld und ElterngeldPlus Anträge für die Stadt Oberhausen von der Stadt Essen erledigt.
- Antrag auf Elterngeld oder Antrag auf Elterngeld Plus
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes für das Elterngeld/ Elterngeld Plus beantragt wird
- Einkommensnachweise,
Um den Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern den Weg nach Essen zu ersparen, bieten die Bürgerservicestellen folgende Leistungen zum Elterngeld an:
Sie erhalten alle notwendigen Antragsvordrucke bei den Bürgerservicestellen oder hier zum Herunterladen. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke haben, nutzen Sie bitte die Webseite: www.elterngeld-plus.de Wir nehmen die Anträge entgegen und leiten sie an das Versorgungsamt Essen weiter.
Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Internet-Seiten des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Bitte beachten Sie, dass für Fragen zum Kindergeld die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) zuständig sind.
Bundesagentur für Arbeit
- Familienkasse -
Berliner Platz 10
45127 Essen