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Übernahme einer Gebäudeeinmessung

Das Liegenschaftskataster erfüllt den gesetzlichen Auftrag, umfangreiche Angaben zu Grundstücken und Gebäuden flächendeckend und lückenlos nachzuweisen und ständig aktuell zu halten. Die gesetzliche Pflicht zur Erfassung neu errichteter oder in ihren Grundriss veränderter Gebäude wird durch das Katasteramt überwacht. Die Unterlagen über die neu vermessenen Gebäude werden von der Vermessungsstelle dem Katasteramt eingereicht und in die amtlichen Kartenwerke eingetragen.

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Geodaten, Liegenschaftskataster
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de

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Die Übernahme einer Gebäudeeinmessung ist gebührenfrei.

Übernahme einer Gebäudeeinmessung
Das Liegenschaftskataster erfüllt den gesetzlichen Auftrag, umfangreiche Angaben zu Grundstücken und Gebäuden flächendeckend und lückenlos nachzuweisen und ständig aktuell zu halten. Die gesetzliche Pflicht zur Erfassung neu errichteter oder in ihren Grundriss veränderter Gebäude wird durch das Katasteramt überwacht. Die Unterlagen über die neu vermessenen Gebäude werden von der Vermessungsstelle dem Katasteramt eingereicht und in die amtlichen Kartenwerke eingetragen.
Die Übernahme einer Gebäudeeinmessung ist gebührenfrei. Gebäudeeimessung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26762/show
Geodaten, Liegenschaftskataster
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Herr

Hans-Werner

Küppers

Bereichsleitung

A313

0208 825-2524
hans-werner.kueppers@oberhausen.de