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Durchführung einer Grenzvermessung

Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder der amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Die erforderlichen Vermessungen werden von allen in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen und der Stadt Oberhausen als Katasterbehörde auf Antrag durchgeführt.

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Vermessung, Kartografie
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

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Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt.

Durchführung einer Grenzvermessung
Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder der amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Die erforderlichen Vermessungen werden von allen in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen und der Stadt Oberhausen als Katasterbehörde auf Antrag durchgeführt.
Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt.
Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
Grenzvermessung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26763/show
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Herr

Ulrich

Gesenhaus

Fachbereichsleitung

A315

0208 825-2470
ulrich.gesenhaus@oberhausen.de