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Übernahme einer Teilungsvermessung
Zur Vorbereitung einer Grundstücksteilung im Grundbuch ist eine Zerlegungsmessung erforderlich. Nach der Vermessung werden die Messergebnisse durch die Vermessungsstelle dem Liegenschaftskataster eingereicht. Hier werden die erhobenen Daten in das Liegenschaftskataster eingepflegt und die erforderlichen Mitteilungen an den Eigentümer und an das Grundbuchamt erstellt.
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Geodaten, LiegenschaftskatasterBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de
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Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt.
Übernahme einer Teilungsvermessung Zur Vorbereitung einer Grundstücksteilung im Grundbuch ist eine Zerlegungsmessung erforderlich. Nach der Vermessung werden die Messergebnisse durch die Vermessungsstelle dem Liegenschaftskataster eingereicht. Hier werden die erhobenen Daten in das Liegenschaftskataster eingepflegt und die erforderlichen Mitteilungen an den Eigentümer und an das Grundbuchamt erstellt. Die erforderlichen Unterlagen werden von der beauftragten Vermessungsstelle bereitgestellt. Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung. Teilung, Zerlegung, Teilungsvermessung, Zerlegungsvermessung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26766/show
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