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Digitale Liegenschaftskarte

Das Liegenschaftskataster erfüllt den gesetzlichen Auftrag, umfangreiche Angaben zu Grundstücken und Gebäuden flächendeckend und lückenlos nachzuweisen und ständig aktuell zu halten, so wie es der Rechtsverkehr, die Verwaltung und die Wirtschaft erfordern. Dabei sind die vielfältigen Informationen in einen darstellenden (Kartennachweis), beschreibenden (Buchnachweis) und einen vermessungstechnischen Teil (Zahlennachweis) strukturiert. Die Daten des Liegenschaftskatasters werden in verschiedenen Datenformaten zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Geodaten, Liegenschaftskataster
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de

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Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.