BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und ob Grenzüberschreitungen vorgekommen sind. Grenzüberschreitungen werden kurz erläutert. Die erforderlichen Vermessungen werden von allen in NRW zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen und der Stadt Oberhausen als Katasterbehörde auf Antrag durchgeführt.
Kontakt
Geodaten, LiegenschaftskatasterBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
E-Mail: katasterauskunft@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Ihre Nachricht
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aufgrund § 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVerwGebO NRW) aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.